Konjunkturpaket: Erstmals 100-Prozent-Förderung für kommunale Klimaschutzmaßnahmen möglich
(Berlin) - Im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung erweitert das Bundesumweltministerium (BMU) zum 1. August 2020 die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI): Bis Ende 2021 profitieren Antragsberechtigte der Kommunalrichtlinie sowie der Förderaufrufe "Klimaschutz durch Radverkehr” und "Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte" von erhöhten Förderquoten. Im gleichen Zug wird der erforderliche Eigenanteil reduziert. Für die Maßnahmen stellt der Bund 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.
Damit sind für finanzschwache Kommunen erstmals Zuschüsse bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestition möglich, etwa im Rahmen der Kommunalrichtlinie für das Erstvorhaben Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement oder eine Fokusberatung. Als finanzschwach gelten fortan solche Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
Die geänderten Förderquoten im Überblick:
- Kommunalrichtlinie: Für alle Förderschwerpunkte werden die Förderquoten jeweils um zehn Prozentpunkte erhöht. Finanzschwache Kommunen können bis zu 100 Prozent Förderung erhalten.
- Förderaufruf "Klimaschutz durch Radverkehr”: Das BMU gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um fünf Prozentpunkte. Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 Prozent.
- Förderaufruf "Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte": Die Förderquote wird von 70 auf bis zu 80 Prozent angehoben, für finanzschwache Kommunen auf bis zu 100 Prozent.
Die verbesserten Förderbedingungen gelten für alle Anträge und Projektskizzen, die ab dem 1. August 2020 eingereicht werden. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie können kommunale Akteur*innen das ganze Jahr über Fördermittel beantragen. Die Antragsverfahren in den Förderaufrufen "Klimaschutz durch Radverkehr" und "Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte" sind zweistufig: Projektskizzen können jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden. Aus allen Einreichungen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.
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