Pressemitteilung | Bitkom e.V.

Kompromiss zur Altgeräte-Richtlinie rückt in weite Ferne

(Berlin) - Nach der Veröffentlichung des Gemeinsamen Standpunkts des Ministerrats zur geplanten Richtlinie zu Elektronik-Altgeräten im vergangenen Dezember wird diese zur Zeit im Europäischen Parlament beraten. Der Bundesverband Informationstechnik, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) begrüßt zwar grundsätzlich eine europäische Einigung, unterstreicht allerdings seine massive Kritik an zahlreichen Änderungsanträgen, die von Mitgliedern des Europaparlaments zur zweiten Lesung eingebracht wurden. BITKOM kritisiert im Wesentlichen drei Punkte:

1. Es darf keine Ausweitung der finanziellen Verantwortung der Hersteller auf die Sammlung der Altgeräte von Privathaushalten und die Errichtung der dafür notwendigen Systeme geben.

2. Das Parlament sollte der Forderung nicht zustimmen, die Hersteller auch zur kollektiven Finanzierung künftiger sogenannter Waisengeräte zu verpflichten.


3. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf Verbrauchsmaterialien sprengt den Rahmen einer Elektroaltgeräte-Richtlinie.

Ausweitung der finanziellen Verantwortung der Hersteller auf die Sammlung

Die Hersteller können nach Ansicht der BITKOM-Mitglieder erst ab einem definierten Übergabepunkt für die Verwertung der Altgeräte finanziell in die Pflicht genommen werden. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken sind die Hersteller bereit, an dieser Schnittstelle alle Altgeräte, einschließlich der vor Inkrafttreten der Richtlinie verkauften Geräte, zu übernehmen. Diese Bereitschaft gilt allerdings nur, insofern das Prinzip der geteilten Verantwortung umgesetzt wird. Bei diesem Kompromissvorschlag liegt die Verantwortung für die haushaltsnahe Sammlung und Bereitstellung der Altgeräte bei den Kommunen. Ab den Sammelstellen übernimmt die Industrie die anschließenden Verpflichtungen für Transportlogistik, Sortierung und Verwertung. Die Industrie kann nicht zur Finanzierung der kommunalen Sammlung herangezogen werden, da sie keinerlei Einflussnahme auf deren Organisation hat und keine Transparenz der Kosten besteht. „Die Hersteller werden Ihrer Produktverantwortung nachkommen“, betont Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung. "Wenn nun aber – praktisch auf der Zielgeraden – gefordert wird, dass die Hersteller zusätzlich sogar den Aufbau der kommunalen Systeme finanzieren sollen, kippt damit die Grundlage aller Kompromisse.“

Keine kollektive Übernahme künftiger Waisengeräten

Nicht übernehmen sollte das Europaparlament nach Meinung des BITKOM den Vorschlag, die Hersteller zur kollektiven Finanzierung von künftigen Waisengeräten zu verpflichten. Die gemeinsam von der Industrie zu tragende Finanzierungsverpflichtung auf Geräte auszuweiten, deren Hersteller in Zukunft aus dem Markt ausscheiden, wäre nach BITKOM-Ansicht in hohem Maße kontraproduktiv. „Das ist ein Aufruf an „schwarze Schafe“, ökologisch unverantwortlich zu produzieren und sich dann rechtzeitig genug vom Markt zurück zu ziehen, um anderen Herstellern die Entsorgung und Verwertung aufzubürden“, kritisiert Rohleder. „Soll nicht der Ehrliche der Dumme sein, muss der Gesetzgeber Regelungen schaffen, die sicherstellen, dass künftig erst gar keine Waisengeräte entstehen.“

Keine Einbeziehung von Verbrauchsmaterialien in die Richtlinie

Die als Änderungsantrag eingebrachte Erweiterung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf Verbrauchsmaterialien würde eindeutig den Rahmen dieser Richtlinie sprengen. Verbrauchsmaterialien sind keine elektrischen oder elektronischen Geräte und können daher nicht Gegenstand dieser Richtlinie sein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstr. 10 10117 Berlin Telefon: 030/275760 Telefax: 030/27576400

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