Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Kompromiss beim Arbeitsrecht für Asylsuchende geht nicht weit genug

(Frankfurt) - Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts, das ohnehin rechtswidrige generelle Arbeitsverbot für Flüchtlinge zu kippen, die nach Mai 1997 nach Deutschland eingereist sind. Die beschlossene Wartefrist von einem Jahr hält der Verband allerdings für nicht gerechtfertigt.

Der PARITÄTISCHE fordert, dass den Asylbewerbern nach der im Asylverfahrensgesetz vorgesehenen Frist von bis zu drei Monaten der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden sollte. "Es ist nicht einzusehen, warum Menschen monatelang zum Nichtstun verdonnert werden und ihnen damit verwehrt wird, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen", sagte Verbandsvorsitzende Barbara Stolterfoht.

Stolterfoht begrüßte, dass Flüchtlingen nun nicht mehr grundsätzlich die Erwerbstätigkeit untersagt sei. Von einem gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt könne aber immer noch nicht die Rede sein.

Lobenswert ist aus Sicht des PARITÄTISCHEN hingegen, dass für Familienangehörige von in Deutschland lebenden Ausländern mit befristeter Aufenthaltserlaubnis oder -bewilligung der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert worden ist. Die Wartezeit wurde auf ein Jahr verkürzt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. - Heinrich-Hoffmann-Str. 3 60528 Frankfurt Telefon: 069/67060 Telefax: 069/67062 04

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