kommunikationsverband.de begrüßt Gutachten / Generalanwalt: Keine Rechtsgrundlage für ein Werbeverbot ersichtlich
(Bonn) - Ein positives Zeichen für den Erhalt der Werbefreiheit sieht Lutz E. Weidner, Hauptgeschäftsführer beim kommunikationsverband.de in dem vom Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof erstellten Rechtsgutachten in Sachen Tabakwerbeverbot.
Darin vertritt Nial Fenelly nämlich die Auffassung, dass der Binnenmarkt keine Rechtsgrundlage für ein solches Verbot hergibt. Schlussfolgerung des Generalanwaltes beim EuGH in seinem Rechtsgutachten: Die EU-Werberichtlinie ist nichtig. Die Entscheidung des Gerichtshofes wird für den Herbst 2000 erwartet. Das Gericht ist zwar nicht an das Gutachten gebunden, jedoch folgen die Richter meistens den Vorschlägen der Generalanwälte.
Die deutsche Bundesregierung, die 1998 im EU-Ministerrat überstimmt worden war, hat gegen die Werberichtlinie geklagt. Inzwischen geht man in Straßburg schärfer gegen das Rauchen vor. So hat eine klare Mehrheit des Europäischen Parlaments für eine Verschärfung des Vorschlages gestimmt, mit dem die Brüsseler Kommission die Schadstoffe in Tabakerzeugnissen senken und größere Warnhinweise auf den Packungen einführen will.
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