Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Kommunen vom Gewerbemüll entlasten

(Köln) - „Wieder ein erfreulicher Schritt in die richtige Richtung, doch leider geht es noch nicht weit genug,“ so BDE-Hauptgeschäftsführer Frank-Rainer Billigmann zur jüngsten Entschließung des Umweltausschusses des Bundesrates, den Kommunen weite Spielräume für den Ausschluss von Gewerbeabfällen aus der Überlassungspflicht einzuräumen. „Das würde zwar eine weitere Öffnung des Abfallmarktes für den Wettbewerb bedeuten; doch der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft fordert im Interesse gerade seiner mittelständischen Mitgliedsfirmen eine vollständige Liberalisierung des Marktes für Abfälle aus Industrie und Gewerbe,“ erklärt Billigmann.

Auf Antrag von Berlin und Sachsen hatte der Umweltausschuss des Bundesrates, als er sich in seiner Sitzung am 17. Januar 2002 mit der Gewerbeabfallverordnung befasste, mit knapper Mehrheit eine Entschließung verabschiedet, in der die Bundesregierung um die Initiierung einer Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gebeten wird. Ziel soll es sein, die bestehenden Regelungen über den möglichen Ausschluss von Abfällen so zu ändern, dass Abfälle zur Beseitigung „aus sonstigen Herkunftsbereichen“ – also allen Anfallstellen außer privaten Haushaltungen - von der Überlassungspflicht ohne nähere Anforderungen ausgeschlossen werden können.

Bislang können Kreise oder kreisfreie Städte Gewerbe- und Industriemüll vom Andienungszwang „nach Art und Menge“ ausschließen, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Auch diese Einschränkungen sollen wegfallen, wünscht die Ausschussmehrheit. „Käme es so, stünde es gänzlich im Belieben der Kommunen, wie sie den Gewerbeabfall regeln,“ erklärt Billigmann die Konsequenzen. „Das wäre ein weiterer Schritt auf dem Wege zu einem liberalisierten Markt für Gewerbeabfälle, wenn denn die Kreise oder Städte davon Gebrauch machen.“

Auch die vom Ausschuss der Bundesregierung angebotene Alternative, ins Gesetz eine entsprechende Ermächtigung für landesgesetzliche Ausschlussregeln einzufügen, strebe identische Verhältnisse an: die Kommunen sollen freie Hand bekommen, so
Billigmann.

Der BDE sehe in der Begründung für die Entschließung eine weitere Bestätigung für seine Liberalisierungsforderung, meint man in Köln. Denn den Ländern gehe es um Planungssicherheit für die Kommunen, die diese jedoch lediglich für jene Abfallströme gewinnen könnten, auf die man sicheren Zugriff habe. Und das sei der private Hausmüll. „Dort, wo Beseitigungskapazitäten fehlen, wie sie spätestens ab 2005 bereit stehen müssen, tun sich die Städte und Kreis schwer,“ meint der BDE-Sprecher, „wenn es um Planungen und Neuinvestitionen ohne ein verlässliches Mengenszenario geht.“

„Durch generellen Ausschluss von Gewerbeabfällen aus der Überlassungspflicht könnten sich die Kommune dieses Problem vom Hals schaffen. Dann stünde der Abfallerzeuger in der Pflicht, der sich einen qualifizierten Privatentsorger suchen müsste. Dann gäbe es Wettbewerb, Markt und eine Geschäftsbelebung,“ beschreibt Billigmann die Aussichten.

Kritiker befürchteten zwar, dass es zu einer recht unübersichtlichen Gemengelage zwischen Gebieten mit Überlassungspflicht und solchen ohne Überlassungszwang komme, doch böte eine Neuregelung die Chance, die Rechtslage den jeweils vorhandenen Beseitigungskapazitäten anzupassen. So würde einerseits für eine bessere Auslastung kommunaler Müllverbrennungsanlagen oder Deponien gesorgt, andererseits vermiede man Fehlinvestitionen, stellt der BDE fest.

„Wir sind über die Entwicklung sehr erfreut,“ sagt Billigmann, „weil damit eine deutliche Abkehr von den Vorstellungen zu beobachten ist, die kürzlich noch den Kommunen Zugriff auf zusätzliche Abfallmengen eröffnen wollten.“ Es bleibt allerdings abzuwarten, ob sich auch das Bundesrats-Plenum dem Vorstoß des Umweltausschusses anschließt.

Beim BDE rechnet man nicht damit, dass eine Gesetzesänderung noch vor der für September anstehenden Bundestagswahl möglich wird. Allerdings, so hofft man, steht das Thema auf der Agenda der Gesetzesinitiativen für die kommende Legislaturperiode.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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