Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Kommunen verlangen Nachbesserung bei Hartz IV: Aufbau der Jobcenter sichern - Optionsmodell bleibt Ausnahme

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat heute in Berlin erneut eine deutliche Nachbesserung zu Gunsten der Kommunen bei den Hartz IV Gesetzen eingefordert. Regierung und Opposition haben den Kommunen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ein Einsparvolumen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zugesagt. "Wir nehmen die Politik beim Wort und erwarten, dass das Versprechen eingehalten wird", sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied, Dr. Gerd Landsberg.

Nach den Berechnungen der kommunalen Seite werden die Kommunen nicht entlastet, sondern mit 2,4 Milliarden Euro belastet. Die Zahlen von Bund und Kommunen liegen damit insgesamt um knapp 5 Milliarden Euro auseinander. Die Unterschiede ergeben sich insbesondere daraus, dass man im Vermittlungsausschuss die Zahl der Unterkunftskostenberechtigten zu niedrig angesetzt hat. Die Einsparungen bei der Sozialhilfe fallen deutlich geringer als vom Bund angenommen, aus. Die Verwaltungskosten der Kommunen für ihre Funktionen in den Jobcentern sind ferner deutlich höher.
"Die von Bundesminister Clement jetzt zugesagte Überprüfung unter Einbindung des Bundesamtes für Statistik wird die kommunalen Zahlen bestätigen. Dann muss sofort nachbessert werden. Andernfalls sind die Kommunen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nicht handlungsfähig. Damit droht das Projekt zu scheitern", sagte Landsberg.

Wenn die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ab 1.1.2005 tatsächlich besser werden soll, muss der Aufbau der Jobcenter jetzt beginnen. Effektivere Verwaltung und bessere Betreuung werden wir nur erreichen, wenn funktionsfähige Jobcenter entstehen, in denen sowohl die kommunalen Leistungen als auch die Dienste der Bundesagentur aus einer Hand angeboten, abgerechnet und kontrolliert werden. Insbesondere bei Langzeitarbeitslosen haben die Kommunen langjährige Erfahrungen in der Beratung, Betreuung und auch in der Vermittlung. Die Kommunen haben immer ihre Bereitschaft erklärt, in den Jobcentern mitzuarbeiten, damit endlich die Arbeitslosigkeit sinkt.

Die Kommunen sind insbesondere gut geeignet, gemeinnützige Beschäftigung zu organisieren. Hier wird der Bedarf deutlich steigen, weil Harz IV vorschreibt, dass jede Person bis zum 25. Lebensjahr einen Anspruch auf einen Arbeitplatz, einen Ausbildungsplatz oder auf gemeinnützige Beschäftigung hat. "Die zentralen Zukunftsfragen für Deutschland werden wir nicht lösen, indem ständig an den Arbeitsämtern und der Bundesagentur destruktiv Kritik geübt wird. In vielen Städten und Gemeinden (z.B. Köln, Heilbronn) läuft die Kooperation zwischen Bund und Kommunen gut und reduziert die Zahl der Arbeitslosen, sagte Landsberg.

Die Zusammenarbeit wird allerdings nur gelingen, wenn sie mit dem Bund auf gleicher Augenhöhe, zu fairen Bedingungen und in möglichst vielen Rechtsformmöglichkeiten erfolgen kann. "Das Beispiel des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, der bereits erste Grundsätze erarbeitet hat wie ein Arbeitsgemeinschaftsmodell funktionieren kann, zeigt einmal mehr, dass vor Ort gehandelt wird, während die Politik noch diskutiert und Schuldzuweisungen vornimmt", sagte Landsberg.

Die Rechtsgrundlagen müssen jetzt geschaffen werden. Dazu gehört auch eine umfangreiche EDV-Umstellung der Systeme, andernfalls besteht die Gefahr, dass am 1.1.2005 noch kein funktionsfähiges Modell zur Verfügung steht. Zuverlässigkeit geht hier vor Schnelligkeit.

Das sog. Optionsmodell, wonach im Einzelfall Kreise und kreisfreie Städte die Alleinverantwortung für die Arbeitslosen übernehmen können, wird die Ausnahme bleiben. Der dafür geplante Gesetzesentwurf wird eine Organleihe vorsehen, die voraussichtlich insbesondere bei den Kreisen eher auf Ablehnung stößt, da sie damit der unmittelbaren Dienstaufsicht untersteht. Alternativen würden eine Grundgesetzänderung voraussetzen. Eine hierfür erforderliche 2/3 Mehrheit ist zurzeit nicht erkennbar.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat das Arbeitsgemeinschaftsmodell immer für die richtigere Lösung gehalten, da die Kommunen mit der Alleinverantwortung für die Arbeitslosen politisch, finanziell und organisatorisch

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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