Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Kommunen erwarten Änderungen am Zuwanderungsgesetz

(Berlin) - Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zuwanderung entspricht in wichtigen Punkten nicht den Erwartungen der Kommunen. Dies betrifft vor allem die Regelungen zur Integration und die aus dem Gesetz entstehenden Kostenrisiken für die kommunal finanzierte Sozialhilfe. Darauf hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund anlässlich der heutigen Anhörung des Innenausschusses des Bundestages hingewiesen.

“Durch das Gesetz werden wesentlich mehr Flüchtlinge als bisher Sozialhilfe statt die um rund 20 % geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Wir befürchten Mehrbelastungen in den kommunalen Haushalten im Umfang von rund 600 Mio. Euro jährlich”, sagte
Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des DStGB, und ergänzte: “Dieses wird unseren finanziellen Spielraum für die zwingend notwendigen örtlichen Integrationsmaßnahmen weiter einengen”.

Als enttäuschend bezeichnete Landsberg die Pläne zur Integrationspolitik.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund lediglich die Basisintegrations-kurse (zuzüglich Orientierungskurse) für Neuzuwanderer im Umfang von 300 Stunden und bei Aussiedlern Integrationskurse von 600 Stunden (bisher 900 Stunden) übernimmt. Die Länder sollen Aufbaukurse mit weiteren 300 Stunden und die Integration bereits in Deutschland lebender Zuwanderer übernehmen. Diese Aufgaben hat der Bund zu finanzieren, fordert der DStGB.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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