Kommunen begrüßen Entlastung bei der Grundsicherung im Alter / Länder müssen Mittel vollständig weiterleiten
(Berlin) - Der Deutsche Bundestag hat heute die zweite und dritte Stufe der Kostenübernahme für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund verabschiedet. Damit übernimmt der Bund im Jahr 2013 insgesamt 75 Prozent und ab dem Jahr 2014 vollständig die kommunalen Ausgaben. "Wir begrüßen sehr die damit verbundene Hilfe für die Städte, Landkreise und Gemeinden. Dies ist ein wichtiger und bedeutender Schritt zur dringend benötigten Entlastung unserer Haushalte", sagten die Präsidenten des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Christian Ude, des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer.
Die kommunalen Spitzenverbände lobten, dass der Bund mit der Kostenübernahme einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation leistet. Bislang bringen die Kommunen jährlich über 4,1 Milliarden Euro für die Grundsicherung auf. Sie wird für sozial schwache Menschen über 65 Jahre sowie für Erwerbsunfähige geleistet. Die Steigerungsraten betragen bis zu 7 Prozent jährlich.
"Jetzt kommt es darauf an, dass die Länder die Mittel vollständig an die Kommunen weiterleiten. Mehrere Länder planen einen Teil der Mittel, die sie selbst im stationären Bereich der Grundsicherung aufbringen, für sich zu behalten oder eine Verrechnung im kommunalen Finanzausgleich vorzunehmen", kritisierten Ude, Duppré und Schäfer einvernehmlich: "Damit würde es zu einer Entlastung der Länder kommen, statt zu der versprochenen Entlastung der Kommunen. Diese muss nun in den Ländern sichergestellt werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)
Franz-Reinhard Habbel, Pressesprecher
Marienstr. 6, 12207 Berlin
Telefon: (030) 773 07-0, Telefax: (030) 773 07-200