Kommunen begrüßen Einigung mit der Europäischen Union über die Zukunft der Sparkassen
(Berlin) - Der Streit mit der Europäischen Union über die staatlichen und kommunalen Garantien in Form der Gewährträgerhaftung und der unbegrenzten Anstaltslast für die WestLB und für die Sparkassen ist beigelegt. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bewertete am 17. Juli 2001 in Berlin die Lösung des Beihilfestreits auf der Basis des so genannten Plattform-Modells wie folgt: Dies ist kein Votum gegen die kommunalen Sparkassen! Vielmehr erhielten die kommunalen Sparkassen mit der Abschaffung der Gewährträgerhaftung und der Modifizierung der Anstaltslast Rechtssicherheit und dauerhafte Arbeitsstrukturen. Diese Strukturen ermöglichten es, im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht auf die Herausforderungen der Märkte effektiv zu antworten.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sprach sich für Sparkassen aus, die auch zukünftig als selbstständige Wirtschaftsunternehmen in kommunaler Trägerschaft die flächendeckende Versorgung aller Bevölkerungsteile und Unternehmen mit Finanzdienstleistungen in allen Regionen gewährleisteten. Die Kommunen wollten Institute, die insbesondere für die schwächeren Bevölkerungsschichten, für Handwerk und Mittelstand umfassende Finanzdienstleistungen sichern und die Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich unterstützen können.
Das mit der Europäischen Union gestern vereinbarte Plattform-Modell müsse hierzu bis Ende 2002 in den Sparkassengesetzen der Länder umgesetzt werden. Aus kommunaler Sicht komme es darauf an, dass auch nach dem Wegfall der Gewährträgerhaftung und der Modifizierung der Anstaltslast die klassischen Leitprinzipien der Sparkassen, wie die kommunale Bindung, die kommunale Trägerschaft sowie der öffentliche Auftrag mit dem Regionalprinzip, nicht an Wert verlieren, sondern nochmals präzisiert und gestärkt werden. Dafür biete der Brüsseler Kompromiss eine tragfähige Grundlage.
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