Pressemitteilung | KommOn - Informationssystem der StÀdte, Gemeinden, Kreise und VerbÀnde

Kommunen appellieren an Bund und LĂ€nder: Differenzen ĂŒber Finanzierung der Kinderbetreuung rasch beilegen / KommunalverbĂ€nde fĂŒr Vorwegabzug vom Umsatzsteueraufkommen

(Berlin) - Die kommunalen SpitzenverbĂ€nde haben an Bund und LĂ€nder appelliert, ihre Differenzen ĂŒber den Finanzierungsweg fĂŒr den Ausbau der Kinderbetreuung fĂŒr unter DreijĂ€hrige rasch beizulegen. „Wenn der Ausbau der Kinderbetreuung ab 2008 mit großen Schritten vorangehen soll, muss jetzt zĂŒgig ein Konsens ĂŒber die Finanzierung hergestellt werden“, erklĂ€rten heute (4. Juli 2007) die stellvertretende HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrerin des Deutschen StĂ€dtetages, Monika Kuban, sowie die HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Deutschen Landkreistages und des Deutschen StĂ€dte- und Gemeindebundes, Prof. Dr. Hans-GĂŒnter Henneke und Dr. Gerd Landsberg.

Die kommunalen SpitzenverbĂ€nde wiesen nochmals darauf hin, dass die Kommunen bereits erhebliche finanzielle Anstrengungen beim Ausbau der Kinderbetreuung im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) unternehmen. Deshalb seien jetzt vor allem Bund und LĂ€nder gefordert, wenn sie wie vorgesehen ĂŒber die Zielvorgaben des TAG hinausgehen wollen.

FĂŒr eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten auch ĂŒber 2013 hinaus empfehlen die kommunalen SpitzenverbĂ€nde einen Vorwegabzug bei der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, wie er inzwischen auch von den LĂ€ndern vertreten wird. Das heißt: Zugunsten der LĂ€nder wird vom Bundesanteil am Umsatzsteueraufkommen der fĂŒr die Betriebskosten der Kinderbetreuung vorgesehene Bundesanteil zweckgebunden abgezogen. Die Bundesbeteiligung an den Betriebskosten sollte zwischen den LĂ€ndern nach der Anzahl der Kinder unter drei Jahren aufgeteilt werden.

„Diese Lösung wird Bund, LĂ€ndern und Kommunen gerecht. Sie stellt sicher, dass die Bundesmittel dem Ausbau der Kinderbetreuung tatsĂ€chlich zugute kommen und nicht im großen Topf des gesamten Umsatzsteueraufkommens verschwinden. Die Kommunen in den LĂ€ndern, in denen bereits in der Vergangenheit mehr fĂŒr die Betreuung der unter DreijĂ€hrigen getan worden ist als in anderen LĂ€ndern, werden dafĂŒr nicht bestraft, sondern erhalten auf diese Weise ebenfalls Mittel. Und zusĂ€tzlicher bĂŒrokratischer Aufwand wird vermieden“, erlĂ€uterten Kuban, Henneke und Landsberg. FĂŒr die Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten wiederum sei das geplante Sondervermögen ein gangbarer Weg, um daraus Finanzhilfen fĂŒr Investitionen der Kommunen bereitzustellen.

Im Zuge der gesetzlichen Regelung fĂŒr die gesamte finanzielle Beteiligung des Bundes am Ausbau der Kinderbetreuung muss nach Auffassung der kommunalen SpitzenverbĂ€nde auch sichergestellt werden, dass die LĂ€nder die Bundesmittel vollstĂ€ndig und entsprechend dem örtlichen Bedarf an die Kommunen weiterzuleiten haben.

Die VorschlĂ€ge zum Finanzierungsweg erlĂ€uterten die VerbĂ€nde unabhĂ€ngig vom Gesamtvolumen der Bundesbeteiligung. Diese Summe in Höhe von vier Milliarden Euro halten die Kommunen nach wie vor fĂŒr zu niedrig, um ein Drittel der Gesamtkosten fĂŒr den Ausbau abzudecken.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der kommunalen SpitzenverbĂ€nde Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

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