Pressemitteilung | Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

Kommunalrecht: Entwarnung fürs Handwerk?

(Stuttgart) - Erleichtert reagierte der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) auf die Ankündigung von CDU-Fraktionschef Günther Oettinger, dass im Rahmen der vorgesehenen Lockerung des Örtlichkeitsprinzips auch künftig Gemeinden keine Dienstleistungen anbieten dürfen, die über die Daseinsvorsorge hinaus gehen.

Mit harscher Kritik hatte im Vorfeld der Handwerkstag auf erste Pläne des Innenministeriums reagiert, den Kommunen die wirtschaftliche Tätigkeit zu erleichtern. Demnach hätte künftig etwa ein städtischer Bauhof im Zuge von Straßenarbeiten auch gleich noch die Hofeinfahrt oder die Terrasse der Anlieger pflastern können.

Oder: Die Leistung der Gemeinde hätte nicht nur die Belieferung mit Energie, sondern auch die technische Installation im Haus umfassen können. In Konkurrenz mit den kommunalen Wirtschaftsunternehmen zögen Handwerksbetriebe ganz klar den Kürzeren, sagte BWHT-Hauptgeschäftsführer Hartmut Richter.

Eine Aufweichung der bisherigen Regelungen des Gemeindewirtschaftsrechts bringe gravierende Wettbewerbsverzerrungen und erhebliche Einbußen für die rund 118 000 Handwerksbetriebe im Land mit sich: ,,Ein fairer Wettbewerb wäre damit ausgehebelt.'' Die handwerks- und mittelstandsfeindlichen Änderungspläne müssten nun endgültig vom Tisch, forderte Richter.

Quelle und Kontaktadresse:
Eva Hauser, Telefon: 0711/1657-405 (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) Dr. Hartmut Richter, Telefon: 0711/1657-401 (Hauptgeschäftsführer) Baden-Württembergischer Handwerkstag Heilbronner Str. 43 70191 Stuttgart Telefon: 0711/1657401 Telefax: 0711/1657444

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