Kommunaler Winterdienst hatte Schnee und Eis im Griff
(Köln) - Mit der Frostperiode zum Jahreswechsel und den Schneefällen im neuen Jahr ist der Winter flächendeckend in Deutschland eingezogen. "Der kommunale Winterdienst hat den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich souverän gewährleistet", stellt Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU, fest. In vielen Städten wurden die kommunalen Dienstleister aufgrund der guten Leistung inzwischen sogar von Unternehmen angefragt, ob sie auch den Winterdienst im Auftrag für Privatunternehmen auf deren Flächen und Plätzen durchführen wollen. Selbst für rathausnahe Flächen mussten sich zuständige Facility-Management-Unternehmen in Einzelfällen für den Winterdienst Unterstützung beim kommunalen Stadtreinigungsbetrieb holen.
Einige schlecht vorbereitete private Dienstleister, die z.B. für den Winterdienst auf Gehwegflächen ohne Anlieger, Brücken, Radwegen und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs von Kommunen eingesetzt werden, lieferten in der diesjährigen Wintersaison zum Teil unzureichende bzw. keine Leistung zum vereinbarten Winterdienst ab. Ein funktionierendes Beschwerdemanagement, wie bei Kommunen inzwischen Standard, war bei diesen Vertragspartnern ebenfalls meist nicht vorhanden. Also mussten mancherorts wieder kommunale Unternehmen einspringen und die Aufgaben der Privatfirmen übernehmen, um die Verkehrssicherheit auf Straßen und Plätzen herzustellen.
Viele Beschwerden über fehlenden Winterdienst beruhen allerdings auch auf der Unkenntnis der Bürger und Verkehrsteilnehmer darüber, wer wann und wo verpflichtet ist, Winterdienst durchzuführen und wer nicht. Es hilft ein Blick in die Presseartikel, die jährlich zu Beginn des Winters darüber informieren. Die Pflicht zum Winterdienst haben die Kommunen nur auf gefährlichen und verkehrswichtigen Straßenabschnitten und auch nur während der Tageszeit. Dazu sind die Stadtreinigungsbetriebe meist zwischen 3.00 und 6.00 Uhr morgens unbemerkt im Einsatz, um schon vor Beginn des Berufsverkehrs die Hauptverkehrswege und gefährlichen Stellen im städtischen Straßennetz von Schnee zu räumen und gegen Glätte abzustreuen. Nebenstraßen und Plätze werden quasi als Kür nur bei anhaltendem Schneefall passierbar gemacht, wenn dafür noch Kapazitäten bestehen. Für Winterdienst auf Gehwegen ist jeweils der Anlieger/Anwohner zuständig - ohne Wenn und Aber. Leider gibt es noch zu häufig Versäumnisse beim Winterdienst der Anlieger auf Gehwegen, denn im Schadensfall haftet der winterdienstpflichtige Bürger gegenüber dem Unfallopfer.
"Profis und Bürger müssen sich also gleichermaßen sorgfältig auf den Einsatz im Winter durch geeignete Auswahl von Räumwerkzeugen und Streumitteln und die Sicherstellung von Einsatzhelfern für den Winterdienst vorbereiten", fasst Dr. Siechau zusammen. "Der kommunale Winterdienst hat seinen Teil dazu beigetragen und dem Bürger und Verkehrsteilnehmer gut vorbereitet und professionell die weniger angenehmen Seiten des Winters so erträglich wie möglich gestaltet."
Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Geschäftsstelle
Wolfgang Prangenberg, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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