Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Kommunale Wirtschaftspolitik braucht Bewegungsfreiheit

(Berlin) - Gewerbeflächenentwicklung und Standortmarketing sind die wichtigsten Aufgaben der kommunalen Wirtschaftsförderung. Planungsentscheidungen sind nicht durch Ausschreibungen zu erzwingen.

Rechtliche Vorschriften können die Gewerbeansiedlung erschweren

Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat sich mit der weiteren Intensivierung der kommunalen Wirtschaftsförderung befasst. Eine Untersuchung des DStGB bei den kommunalen Wirtschaftsförderungseinrichtungen in Deutschland hat gezeigt, dass die wichtigsten Aufgaben der Wirtschaftsförderung die Entwicklung und Vermittlung von Gewerbeflächen und das Standortmarketing sind.

„Trotz aller Diskussionen über Innovationen in der Wirtschaftsförderung zeigt sich, dass sich die Bedarfe der Wirtschaft auf kommunaler Ebene kaum ändern.“, stellt Bürgermeister Dr. Reinhard Dettmann aus Teterow, stv. Vorsitzender des Ausschusses am Dienstag (29. April 2008) fest. „Das mittelständische Gewerbe braucht geeignete Flächen und es braucht Fachkräfte. Unsere Aufgabe ist es, Angebote für diese Bedürfnisse zu machen.“, bringt Dettmann die Arbeit der kommunalen Wirtschaftsförderung auf den Punkt.

Diese Aufgaben werden durch das Binnenmarktrecht der EU und dessen Interpretation durch die nationalen Gerichte aber sehr erschwert. So hatten mehrere Oberlandesgerichte entscheiden, dass kommunale Grundstücksverkäufe, die mit Baupflichten verbunden sind, europaweit ausgeschrieben werden müssen. Dies betrifft besonders die Umnuzung von militärischen und industriellen Brachflächen für neue gewerbliche Nutzungen.

„Die Anwendung des Vergaberechts auf Grundstücksverkäufe geht zu weit! Baupflichten bei Grundstücksverkäufen verpflichten die Käufer nur, demokratisch gefasste Beschlüsse Städte und Gemeinden zur geordneten städtebaulichen Entwicklung bei ihren Investitionen umzusetzen. Es handelt sich nicht um Beschaffungsvorgänge der Kommunen.“ klärt Dettmann auf. Investitionsbezogene Bebauungspläne, Erschließungsverträge und ähnliche Instrumente dienen dem Allgemeininteresse an guten Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort. Der DStGB hat deshalb eine Initiative ergriffen, mit der die Anwendung des Vergaberechts geklärt werden soll. Das Vergaberecht soll danach nur angewandt werden, wenn die Städte und Gemeinden einen eigenen Baubedarf haben – nicht aber auf Grundstücksverkäufe die der geordneten Stadtentwicklung dienen.

„Europäischer Binnenmarkt und das Vergaberecht liegen im Interesse der Bürger und der Kommunen. Die Ausweitung des europäischen Vergaberechts auf Bereiche, die der Umsetzung kommunaler Planung dienen steht aber im Widerspruch zum Europäischen Reformvertrag und der damit vorgenommenen Stärkung der kommunalen Gestaltungsfreiheit.“ so Dettmann.

Die stv. Vorsitzende machte deutlich, dass die europäischen Wettbewerbs- und Binnenmarktregelungen die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen berücksichtigen müssen. Entscheidungen der Kommunen, die in Partnerschaft mit der Wirtschaft zur effizienten und kostengünstigen Umsetzung kommunaler Planungsentscheidungen im Interesse der Bürger führen, dürften nicht durch eine zu extensive Auslegung des Vergaberechts behindert werden. Gerade die wirtschaftlichen Potenziale kleinerer Städte und Gemeinden würden andernfalls gefährdet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

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