Kommunale Wärmeplanung kommt gut voran – jetzt braucht es ein Wärmepaket
(Berlin) - Ein Jahr nachdem das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten ist, zeigt eine BDEW-Analyse, dass 98 Prozent aller größeren Kommunen (ab 45.000 Einwohner) bereits mit der Wärmeplanung begonnen oder sie sogar schon abgeschlossen haben.
Seit 1. Januar 2024 ist das sogenannte Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden die Bundesländer verpflichtet, die flächendeckende Wärmeplanung auch für die Kommunen vorzuschreiben, in denen noch kein Landesgesetz existiert. Die kommunale Wärmeplanung soll für Kommunen, für Bürgerinnen und Bürger und für die Energieversorgungsunternehmen der zentrale Navigator in der Wärmewende werden. Sie setzt den Rahmen für die künftig verfügbaren Infrastrukturen, dem Rückgrat der zukünftigen, klimaneutralen Wärmeversorgung.
Die Analyse des BDEW zeigt, dass nahezu alle Kommunen (98 Prozent) mit mehr als 45.000 Einwohnern bereits mit der Wärmeplanung begonnen oder diese bereits abgeschlossen haben. Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, alle Gemeindegebiete mit weniger Einwohnern haben hierfür bis zum 30. Juni 2028 Zeit.
„Eine gute Nachricht zu Jahresbeginn: Die Wärmeplanung kommt voran. Um diese Dynamik zu erhalten, braucht es jetzt verlässliche Rahmenbedingungen und keinen Zick-Zack-Kurs bei den gesetzlichen Vorschriften,“ erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Zentral ist, dass die Kommunen, die Bürger und Bürgerinnen, sowie die Energiewirtschaft weiterhin Planungs- und Investitionssicherheit haben, um die Wärmewende weiter voranzubringen.
Ebenso wichtig ist es, bereits bestehende Förderrichtlinien, Gesetze und Verordnungen einem Wärmewende-Check zu unterziehen und entsprechend weiterzuentwickeln, damit die Wärmepläne auch umgesetzt werden können.
Sinnvoll ist hier, die einzelnen Instrumente zusammenzudenken und ein konsistentes Wärmepaket zu schnüren – bestehend aus einer Erhöhung des BEW-Fördervolumens, einer ausbalancierte AVBFernwärmeverordnung und einer praxistauglichen Ausgestaltung der Wärmelieferverordnung. Ohne regulatorische Anpassungen und Fördermittel wird die Wärmewende nicht gelingen und sich um Jahre verzögern. Es braucht jetzt ein komplettes und konsistentes Wärmepaket!“
(Hinweis: Bereits bestehende Landesgesetze zur Wärmeplanung, die nicht auf Basis des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes erstellt wurden, schreiben noch keine Wärmeplanung für alle Kommunen vor. Daher wurde für die Darstellung in der Karte eine Grenze von 45.000 Einwohnern gewählt, die sich an der EU-Energieeffizienzrichtlinie orientiert.)
Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Birgit Heinrich, Pressesprecher(in), Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin, Telefon: 030 300199-0