Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Kommunale Finanzkrise: DStGB fordert Investitionsprogramm des Bundes, Senkung der Gewerbesteuerumlage und Gemeindefinanzreform

(Berlin) - Die kommunale Finanzkrise war am 31. Juli das Thema des Bundeskabinetts. Jüngste Haushaltsdaten zeigen, dass sich der Steuereinbruch des Vorjahres in den ersten Monaten dieses Jahres verhärtet hat. Von einem vorübergehenden Sondereffekt bei den Steuerrückgängen im Jahr 2001 kann nicht gesprochen werden, da die im letzten Jahr um 11,5 Prozent eingebrochenen Gewerbesteuereinnahmen nun weiter um zweistellige Prozentsätze gegenüber dem Vorjahreszeitraum sinken. Wie in den letzten Jahren müssen die Annahmen der Steuerschätzung im Mai 2002 bereits jetzt wieder nach unten korrigiert werden.

„Wir können nicht weiter auf neue Schreckensmeldungen warten, sondern brauchen sofort entschlossenes Handeln der Politik. Vor der umfassenden Finanzreform brauchen wir Soforthilfen, um Spielraum für dringend benötigte Dienstleistungen zugunsten der Bürger und für Investitionen zurück zu erlangen“, sagte der stellv. Hauptgeschäftsführer und Finanzdezernent des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Helmut Dedy, am 31. Juli in Berlin.

Die weiteren Rückgänge beim Steueraufkommen der Städte und Gemeinden sind besonders dramatisch, da sie unter das im zweiten Quartal 2001 bereits gesunkene Niveau nochmals heruntergehen. Es lässt sich absehen, dass auch die Einnahmen aus den Gemeindeanteilen bei der Einkommen- und der Umsatzsteuer zurzeit rückläufig sind. Zwei Jahre nacheinander rückläufige Einnahmen aus dem Einkommensteueranteil der Gemeinden sind vor allem für die Kommunen im ländlichen Raum, die ohnehin kaum Gewerbesteuereinnahmen erzielen können, katastrophal. So setzen große wie kleine Kommunen hohe Erwartungen in die Arbeit der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen. Deren Ergebnisse können jedoch frühestens in einigen Jahren Ergebnisse zeigen.

Deshalb fordert der Deutschen Städte- und Gemeindebund den Gesetzgeber auf, vorab als Sofortmaßnahme den jährlich steigenden Anteil von Bund und Ländern an der Gewerbesteuer wieder abzusenken. Die Geschäftsgrundlage für die Anhebung dieser Gewerbesteuerumlage, die an Bund und Länder fließt, ist längst entfallen. Denn das Aufkommen aus der Gewerbesteuer ist seit langem rückläufig und die Schätzungen des gesamten Steueraufkommens für die kommunale Ebene mussten wiederholt stärker nach unten korrigiert werden, als für Bund und Länder. Demgegenüber hatte die Steuerreform festgelegt, dass die Gewerbesteuerumlage bis 2004 von früher rund 20 Prozent auf 30 Prozent steigt, weil der Bund mit letztlich unrealistisch hohen Gewerbesteuereinnahmen gerechnet hatte. „Wer irrt, muss daraus auch Konsequenzen ziehen und sein Handeln korrigieren“, so Dedy weiter, „Die kommunale Investitionsfähigkeit hat zudem eine überragende Bedeutung für die Wirtschaftsentwicklung und den Arbeitsmarkt“.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert als weitere Sofortmaßnahme ein Investitionsprogramm des Bundes für die kommunale Infrastruktur. Da viele Ausgaben, wie z.B. die für soziale Leistungen, durch Gesetze vorgegeben sind und das Haushaltsrecht eine hohe Verschuldung untersagt, kürzen die Gemeinden notgedrungen immer mehr bei den Investitionsausgaben. Diese müssten jedoch erheblich steigen, um den angestiegenen Investitionsrückstand abzubauen und Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen: Jeder öffentlich investierte Euro verursacht über drei Euro privater Investitionen. Dagegen waren die Kommunen gezwungen, ihre Investitionen seit 1992 um ein Drittel zu kürzen. Mit Investitionshilfen des Bundes ließe sich das Problem kurzfristig lösen und gleichzeitig dem Arbeitsmarkt eine wohltuende Entlastung verschaffen.

Schließlich verstehen die Menschen in den Städten und Gemeinden ohnehin nicht mehr, warum für so wichtige Bereiche wie die Sanierung von Schulen, die Erhaltung von Straßen und Brücken oder für die Abwasserentsorgung kein Geld zur Verfügung gestellt werden kann. Der Bund hat eine relativ günstigere Finanzlage als die Kommunen, nicht zuletzt deshalb, weil die Städte und Gemeinden durch die steuerliche Abschreibung der Kaufsumme für die UMTS-Mobilfunklizenzen Steuerverluste in Höhe von insgesamt über 5 Milliarden € erleiden, während der Bund hohe Einnahmen dadurch verzeichnet. „Den Bund um eine Soforthilfe zu bitten, ist vor diesem Hintergrund durchaus angemessen“, so Dedy.

Bei der umfassenden Gemeindefinanzreform sind neben steuerlichen Änderungen Entlastungen bei den Sozialhilfeausgaben unabdingbar. Der DStGB unterstützt deshalb Überlegungen der Hartz-Kommission, erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger aus der Sozialhilfe herauszunehmen und in die aktive Arbeitsmarktpolitik des Bundes einzubeziehen. Darüber hinaus fordert der DStGB eine Vereinheitlichung des Leistungsrechts für erwerbsfähige Arbeitslose. Diese passiven Leistungen müssen mindestens armutsfest sein, d. h. auch unterhaltsberechtigte Angehörige der Arbeitslosen müssen berücksichtigt werden. Das Leistungsrecht für Erwerbsfähige hat in der finanziellen Verantwortung des Bundes zu liegen. „Es muss sichergestellt werden, dass der Bund dauerhaft die finanzielle Verantwortung für alle erwerbsfähigen Arbeitslosen übernimmt und damit die Kommunen wirksam entlastet“, betonte Dedy.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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