Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Kommunale Altpapiersammlung vermeidet Gebührensteigerungen / Häuserkampf ist unsinnig

(Berlin) - Vor dem Hintergrund zunehmender Zugriffe von privaten Entsorgern auf den Wertstoff Altpapier in Wohngebieten hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) vor einer schleichenden Aushöhlung der kommunalen Entsorgungshoheit durch gewerbliche Abfallsammlungen gewarnt.

„Der gezielte Zugriff von Privatunternehmen auf einzelne werthaltige Bestandteile sowohl im Hausmüll als auch insbesondere beim Altpapier bedeutet eine Kommunalisierung der Entsorgungskosten zulasten der Bürger, während die Gewinne privatisiert werden“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Städtebau und Umwelt des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Dr. Peter Braun, Germering, gestern (21. April 2008) bei der Sitzung des Ausschusses in Unterhaching bei München.

Entsprechend der allgemeinen Marktsituation bei Sekundärrohstoffen haben auch die Händlerpreise für Altpapier in den letzten Jahren stark angezogen und belaufen sich auf ca. 70 Euro pro Tonne und als Exportpreis für den Fernostmarkt sogar auf über 100 Euro pro Tonne. Die private Entsorgungswirtschaft sucht daher zunehmend den Zugriff auf das Altpapier bereits auf der Ebene der Sammlung. Für Kommunen und Privathaushalte wird diese Entwicklung in Form von neuen Sammelbehältern, die von privaten Entsorgungsunternehmen in Wohngebieten eigenmächtig aufgestellt werden, sichtbar. Nicht nur die Beeinträchtigungen des Ortsbildes und des Straßenraumes durch diese schleichende Privatisierung sowie die Zunahme des Straßenverkehrs durch mehrere konkurrierende Sammlungen sind dabei verkehrs- wie umweltpolitisch unsinnig. Nach Aussagen von Braun ist es auch aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar, wenn mehrere Entsorgungsunternehmen im Wettbewerb um Wertstoffe aus Privathaushalten parallele Erfassungssysteme aufbauen.

Besonders kritisiert der DStGB jedoch an diesem „Häuserkampf“ die Aushöhlung der kommunalen Entsorgungshoheit. Insoweit weist Braun ausdrücklich darauf hin, dass der Erlös aus der Papierverwertung ein fester Bestandteil der kommunalen Gebührenkalkulation ist, mit dem letztlich auch die Entsorgung von Beseitigungsabfällen in der grauen Tonne mitfinanziert wird. Die Gewinne der Privatunternehmen durch die Verwertung des hochpreisigen Altpapiers werden also letztlich von den Abfallgebührenzahlern finanziert. Steigerungen der Abfallgebühren von bis zu ca. 10 Prozent pro Haushalt wären die Folge.

In Gefahr ist aber auch die im weltweiten Vergleich unerreicht hohe Erfassungsquote des Altpapiers in Deutschland. In kommunaler Verantwortung konnten bisher rund 90 Prozent des wieder verwertbaren Papiers erfasst werden. Gewerbliche Sammlungen beschränken sich dahingegen auf solche Entsorgungsgebiete oder Teile davon, die betriebswirtschaftlich rentabel sind. Auch werden gezielt hochwertige Teilfraktionen (Zeitungs- und Zeitschriftenpapier) gesammelt. Die betroffenen Kommunen können in der Folge keine attraktiven Erfassungssysteme für die verbleibenden unrentablen Sammelgebiete oder Restfraktionen mehr anbieten.

Nachdem es die Rechtsprechung den Städten und Gemeinden in letzter Zeit zunehmend schwerer gemacht hat, gerichtlich gegen einseitige und nicht mit den Kommunen abgestimmte gewerbliche Sammlungen vorzugehen, rät der Deutsche Städte- und Gemeindebund den Kommunen, als Reaktion auf die Konkurrenz durch eine gewerbliche Sammlung die blaue Tonne selbst einzuführen. Gleichzeitig informieren immer mehr Städte und Gemeinden ihre Bürger über den Zusammenhang zwischen der kommunalen Altpapiersammlung und der Abfallgebührenhöhe. Auch Braun macht diesen Zusammenhang deutlich: „Jeder Bürger bestimmt mit der Entscheidung, ob er sein Altpapier seiner Kommune oder einem gewerblichen Sammler zur Verfügung stellt, selbst über die Abfallgebührenentwicklung“.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

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