Kommunalabwasserrichtlinie - Einseitige Belastung der Arzneimittel-Hersteller wäre verfassungswidrig
(Berlin/Bonn) - Eine Sonderabgabe für Arzneimittel-Hersteller zur Finanzierung einer vierten Reinigungsstufe für Kläranlagen wäre verfassungswidrig. Das stellt ein Gutachten des Bonner Verfassungsrechtlers Prof. Udo Di Fabio klar. Zudem hätte eine solch einseitige Belastung negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Pro Generika und der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) kritisieren daher die Pläne der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser, die heute vorgestellt wurden. Pharmazeutische Unternehmen sollen über eine Umweltsonderabgabe verpflichtet werden, die Kosten für eine notwendige vierte Reinigungsstufe für Kläranlagen zu tragen.
Die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten mit wirksamen und sicheren Arzneimitteln sollte höchste Priorität haben. Die Gesellschaft hat nicht ohne Grund der Gesundheit einen so hohen Stellenwert eingeräumt, dass die Gesundheitssysteme in der EU auf dem Solidaritätsprinzip basieren. Trifft eine Krankheit einen Menschen, so erhält dieser die Unterstützung aller. Von der Anwendung von Arzneimitteln profitieren dabei sowohl die einzelne Patientin / der einzelne Patient, etwa durch eine Heilung oder eine Linderung der Beschwerden, als auch die gesamte Gesellschaft, indem ein Patient beispielsweise früher wieder arbeitsfähig wird oder sich um seine Familie kümmern kann. Dieses Verständnis vom Gesundheitsschutz als gesamtgesellschaftlicher Aufgabe muss sich auch auf die Beseitigung von Arzneimittelrückständen aus dem Abwasser erstrecken. Daher ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz zur Finanzierung der vierten Reinigungsstufe nach Vorbild der Schweiz angemessen.
Warum ein systemrelevanter Sektor wie die pharmazeutische Industrie einseitig durch zusätzliche Kosten benachteiligt werden soll, obwohl Mikroverunreinigungen nachweisbar durch viele unterschiedliche Stoffgruppen hervorgerufen werden, ist nicht nachvollziehbar. Arzneimittelwirkstoffe machen nur einen geringen Anteil aller registrierten chemischen Stoffe aus und werden auch nur in geringeren Mengen eingesetzt. Eine Umweltsonderabgabe würde zu einem diskriminierenden Modell führen, da einseitig Arzneimittel-Hersteller belastet würden. Sie wäre eine erhebliche Mehrbelastung für pharmazeutische Unternehmen in Zeiten ohnehin massiv steigender Kosten. Die Folge: Wichtige Arzneimittel in Europa könnten nicht mehr zur Verfügung stehen.
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