Pressemitteilung | k.A.

Kommissionsvorschläge bedeuten Enteignung der Unternehmen / Bürokratischer Zentralismus behindert Wettbewerb

(Berlin) - Mit der heute (10. Januar 2007) von der EU-Kommission vorgeschlagenen eigentumsrechtlichen Entflechtung, dem so genannten Ownership Unbundling, stellt Brüssel nach Auffassung des BGW grundsätzlich die Eigentumsrechte der Unternehmen an den Netzen in Frage. Noch bevor die Wirksamkeit der bisher beschlossenen Maßnahmen zur Liberalisierung der Energiemärkte seriös abgeschätzt werden kann, werden damit weitergehende Schritte für ein neues Brüsseler Energiepaket eingeleitet.

„Der Entzug der Verfügbarkeit über eigene Produktionsmittel erfüllt den Tatbestand der Enteignung und ist unserer sozialen Marktwirtschaft absolut systemfremd. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass zukünftig nicht mehr in ausreichendem Maße Investitionen in die Netze getätigt werden, wenn im Nachhinein eine Enteignung durch staatliche Eingriffe droht. Dies wird zu einer schlechteren Versorgungsqualität führen“, so Michael G. Feist, Präsident des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Marian Rappl, Pressesprecher Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: (030) 28041-0, Telefax: (030) 28041-520

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