Kommission zieht Konsequenzen aus unzureichendem Breitband-Wettbewerb / VATM: EU-Wettbewerbskurs schafft Planungssicherheit für Unternehmen und Investoren
(Berlin/Brüssel) - Die EU-Kommission hat am 29. Juni 2006 in Brüssel ihre Pläne zur Aktualisierung der europäischen Telekommunikationsvorschriften vorgelegt. Damit beginnt die bis Oktober dieses Jahres laufende öffentliche Konsultation zur Ausgestaltung des künftigen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation.
Die EU-Kommission zeigt sich mit ihren heute vorgelegten Plänen unbeeindruckt von den Versuchen mehrerer europäischer ehemaliger Staatsunternehmen, im Breitbandmarkt neue Monopole errichten zu wollen, urteilt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Hier soll die ex-ante Regulierung in vollem Umfang beibehalten werden, damit nicht alte Monopole abgebaut werden, während gleichzeitig neue entstehen. Gleichwohl hält sie es für gerechtfertigt, sieben Märkte und damit mehr als ein Drittel grundsätzlich aus der Regulierung zu entlassen, da hier zukünftig in den meisten EU-Staaten von selbst tragendem Wettbewerb ausgegangen werden könne.
Die Kommission reagiere damit angemessen auf die Marktentwicklung, so Grützner weiter, und schaffe überall dort Freiräume für die Ex-Monopolisten, wo Wettbewerb nachhaltig Fuß fassen konnte. In vielen Fällen habe die Bundesnetzagentur die Deutsche Telekom bereits aufgrund eigener Marktanalysen aus der Regulierung entlassen und damit bewiesen, dass sie auch zugunsten des ehemaligen Staatsunternehmens schnell auf positive Wettbewerbsentwicklungen reagiere, und dies auch ohne Vorgaben der EU.
Gleichwohl sei die Absicht der Kommission, Regulierungskompetenzen nach Brüssel zu ziehen, vor dem Hintergrund der in den vergangenen Monaten in verschiedenen Ländern geführten Debatte um Regulierungsferien verständlich. Über das Ausmaß der Verlagerung von nationalen Regulierungskompetenzen nach Brüssel werde in den nächsten Monaten heftig diskutiert werden, ist sich Grützner sicher.
Die beiden Kommissarinnen Viviane Reding und Neelie Kroes, zuständig für die Bereiche Informationsgesellschaft und Medien sowie Wettbewerb, wiesen völlig zu Recht darauf hin, so Grützner weiter, dass der 1998 begonnene Prozess der Marktöffnung konsequent fortgesetzt werden müsse, um das Ziel eines gemeinschaftsweit funktionierenden Wettbewerbs zu erreichen. Aus Sicht des VATM ist die Bewertung, dass der Wettbewerb insbesondere im Breitbandmarkt noch viel zu schwach ist, als dass man ihn aus der Regulierung entlassen könne, völlig zutreffend.
Wesentlich sei, dass mit der Fortführung des Wettbewerbskurses verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen, Innovationen und Arbeitsplätze geschaffen würden. Und zwar für alle Marktteilnehmer und damit auch für die Investoren. Das Signal der EU ist eindeutig: Es geht um alle Investitionen in Europa, keinesfalls nur um die der Ex-Monopolisten, bewertet Grützner abschließend.
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