Kommission stoppt Verpackungsnovelle
(Berlin) - Die Europäische Kommission hat gegen die Novelle der Verpackungsverordnung und die Umsetzung des Zwangspfandes Einwände erhoben. Dazu erklärte am 10. Oktober in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel:
Die Einwände der EU-Kommission gegen die Novelle der Verpackungsverordnung und die Umsetzung des Zwangspfandes sind ein letzter Schuss vor den Bug für den Bundesumweltminister und sein Pflichtpfand. Seine Novelle der Verpackungsverordnung ist damit vorerst gestoppt.
Die Kommission hat beanstandet, dass die Novellierung der Verpackungsverordnung gegen die Bestimmungen zum freien Handel in der Europäischen Union verstoßen würde. Die von Bundesumweltminister Trittin geplante Novelle will die Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen dauerhaft und unabhängig von einer Mehrwegquote festschreiben. Damit würde der Vertrieb von Getränken in Einwegverpackungen in Deutschland unangemessen behindert, so die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung.
Sie hat gerügt, dass die Verpackungsverordnung und die deutsche Verpackungspraxis zu einer Vielzahl von Insellösungen geführt hätten, bei denen ausschließlich unternehmensspezifisch geformte Flaschen vertrieben und zurückgenommen würden. Dies behindere den Marktzugang für Produkte in den in Europa üblichen Standardverpackungen und entwerte Markenartikel. Außerdem ist die Kommission der Ansicht, dass das in Deutschland vorgeschriebene Pflichtpfand von 0,25 Euro im Verhältnis zum Warenwert zu hoch sei und die Verbraucher unangemessen vom Kauf von Getränken in pfandpflichtigen Verpackungen abschrecke.
Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE)
Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin
Telefon: 030/726250-65, Telefax: 030/726250-69