Kohl bleibt Nationalfeiertag fern - Börsenangestellte müssen Antreten
(Berlin) - Zur öffentlichen Diskussion um den Ablauf des Nationalfeiertags am 3. Oktober verweist die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) auf die an diesem Tag erneut beabsichtigte Börsenöffnung und die damit verbundene Arbeitspflicht der Angestellten. "Der Bundeskanzler a.D. hat die Freiheit, diesen Feiertag nach seinem Gusto zu begehen, Hunderte von Börsen- und Bankangestellten hingegen werden zur Arbeit verdonnert", kritisierte Gerhard Renner, für Banken zuständiges Vorstandsmitglied der DAG die Börsenöffnung am Tag der Deutschen Einheit.
Nach Auffassung Renners ist dies ein im internationalen Vergleich einmaliger Vorgang, da weder in Frankreich, Großbritannien oder gar im Dienstleistungsparadies Amerika der Gesetzgeber auf den Gedanken käme, ausgerechnet am Nationalfeiertag Börsengeschäfte zu erlauben. "Das würde dort wahrscheinlich zu nationalem Aufruhr führen", meinte der Gewerkschafter. Außerdem laufe nach bisherigen Erkenntnissen der Aktienhandel an Feiertagen mehr als dürftig, was die Kursfestsetzung zu einen Lotteriespiel werden lasse. Insofern müssten also die Börsenangestellten nach dem Willen des Gesetzgebers erneut ihre Freizeit sinnlos vergeuden. Die DAG lehne dies nachdrücklich ab und erwarte vom Gesetzgeber die schnelle Revision der entsprechenden Bestimmungen.
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