Pressemitteilung | UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.

ŠKODA und SEAT lenken im Streit über fehlende Veröffentlichung von Ölspezifikationen ein

(Berlin) - UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen vermeldet einen Erfolg für die Autofahrer und für den fairen Wettbewerb im Schmierstoffvertrieb. SEAT Deutschland und ŠKODA Auto Deutschland haben sich zur Unterlassung von Wettbewerbsverstößen wegen vorenthaltener Motorölangaben in Betriebsanleitungen ihrer Fahrzeuge verpflichtet. UNITI begrüßt das Einlenken der OEM, denn aus Sicht der mittelständischen Schmierstoffbranche sind neutrale, für den Verbraucher frei zugängige Öl-Informationen auch im Sinne eines fairen und ungehinderten Wettbewerbs zwingend notwendig.

In Betriebsanleitungen fehlen wichtige Angaben für den Autofahrer

In der Betriebsanleitung des Fahrzeugs erfahren Autofahrer, welche Ölspezifikationen für den Motor zum Nachfüllen unterwegs und für den Ölwechsel freigegeben sind. Zusätzlich können die Fahrzeughersteller in der Anleitung eine unverbindliche Empfehlung zwar aussprechen, Öl dieser oder jener Marke zu verwenden - die Wahlfreiheit des Autofahrers bleibt aber durch die verpflichtende Angabe der freigegebenen Ölspezifikationen dennoch grundsätzlich gewahrt. Aus dem Kreis der UNITI-Mitglieder, aber auch von Verbrauchern, haben sich zuletzt Beschwerden gehäuft, wonach in Betriebsanleitungen von Fahrzeugen der Marken ŠKODA und SEAT Angaben zu freigegebenen Ölspezifikationen fehlen. Die Fahrzeughalter werden in der Bedienungsanleitung stattdessen darauf verwiesen, das Öl von einem "Fachbetrieb" wechseln zu lassen oder sich dort direkt zu informieren - sie können also mangels verfügbarer Spezifikationen nicht spontan selbst darüber entscheiden, welche für ihr Fahrzeug freigegebene Ölmarke sie verfüllen können und sie sollten beim Ölwechsel an Fachbetriebe, also insbesondere vom Fahrzeughersteller autorisierte Werkstätten, gebunden werden. Dipl.-Ing. Edwin Leber, UNITI-Geschäftsführer Schmierstoffe/Mineralöltechnologie: "Die Autofahrer werden damit um ihre Wahlfreiheit beim Thema Öl gebracht und zugleich werden die unabhängigen mittelständischen Schmierstoffanbieter in ihren Möglichkeiten eingeschränkt, am fairen Wettbewerb teilzunehmen."

UNITI schaltet Wettbewerbszentrale ein

Nach einer Vorabprüfung hatte sich UNITI in der Angelegenheit an die Wettbewerbszentrale gewandt, die als unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft die Eigenverantwortung der Unternehmen gegenüber Gesellschaft und Konsumenten für einen funktionierenden und lauteren Wettbewerb fördert. Die Wettbewerbszentrale prüfte die Fälle und mahnte beide Fahrzeughersteller wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Sowohl ŠKODA Auto Deutschland als auch SEAT Deutschland haben die Verstöße mittlerweile anerkannt und gegenüber der Wettbewerbszentrale die geforderten Unterlassungserklärungen in der Sache abgegeben.

RA Jörg-Uwe Brandis, UNITI-Geschäftsführer Tankstelle, resümiert: "Wir erwarten eine gewisse Strahlwirkung der Verfahren auf andere OEM, die vergleichbare Tendenzen verfolgen, den Verbraucher durch fehlende Angaben zu Motorölspezifikationen in den Pkw-Betriebsanleitungen und zu der damit einhergehenden neutralen Ölauswahl im Falle von Ölwechsel und Nachfüllbedarf im Sinne des UWG irrezuführen."

Quelle und Kontaktadresse:
(UNITI) Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. Alexander Vorbau, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Jägerstr. 6, 10117 Berlin Telefon: (030) 755414-300, Fax: (030) 755414-366

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