Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD: Wohnungspolitische und mietrechtliche Probleme erkannt - Lösungsansätze teilweise noch verbesserungsfähig
(Berlin) - "Die grobe Richtung stimmt. Die aktuellen wohnungspolitischen und mietrechtlichen Probleme werden beim Namen benannt. Die Lösungsansätze von CDU, CSU und SPD bzw. deren Antworten auf diese drängenden Fragen sind aber durchaus noch verbesserungsfähig", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den jetzt beschlossenen Koalitionsvertrag von Union und SPD. "Der Vertrag ist eine solide Grundlage für die 18. Legislaturperiode, in einer Reihe von Punkten muss aber nachgearbeitet und konkretisiert werden."
- Das Wohngeld soll erhöht, die Miethöchstbeträge an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst werden.
"Das ist gut und richtig. Zusätzlich muss aber auch die Heizkosten- bzw. Energiekostenkomponente realisiert werden", forderte Siebenkotten.
- Die sogenannte "Mietpreisbremse" kann von den Bundesländern für angespannte Wohnungsmärkte eingeführt werden. Hier darf dann die Wiedervermietungsmiete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für Erstvermietungen im Neubau bzw. Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen gilt die Begrenzung nicht.
"Wir haben die Mietpreisbegrenzung gefordert - gut, dass sie jetzt kommt. Dass sie aber nur regional und erst nach entsprechenden Entscheidungen der Länder gelten soll, ist ein Wermutstropfen", so der Mieterbund-Direktor.
- Die ortsübliche Vergleichsmiete - Obergrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen - soll im Mietspiegel auf eine breitere Basis gestellt werden. Derzeit fließen Mieterhöhungen und Vertragsabschlüsse der letzten 4 Jahre in die ortsübliche Vergleichsmiete ein.
"Wir fordern, dass mindestens die Vertragsabschlüsse der letzten 10 Jahre in die Vergleichsmieten einfließen müssen. Die Grundlage für eine entsprechende Gesetzesänderung ist jetzt gelegt", erklärte Siebenkotten.
- Die Kappungsgrenze wird nicht geändert. Die Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Infrastruktur hatte einen Mietpreisanstieg von höchstens 15 Prozent in 4 Jahren erlauben wollen.
"Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Mietrechtsverbesserung aus dem endgültigen Koalitionsvertrag herausgestrichen wurde. Jetzt bleibt es dabei, dass die Mieten in bestehenden Mietverhältnisses höchstens um 20 Prozent in 3 Jahren bzw. in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, die die Bundesländer festgelegt haben, um 15 Prozent in 3 Jahren steigen darf", kritisierte Siebenkotten.
- Mieterhöhungen nach einer Modernisierung werden begrenzt. Künftig dürfen nur noch 10 Prozent statt bisher 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Dieser Zuschlag gilt dann auch nicht mehr zeitlich unbegrenzt, sondern nur bis zur Amortisation der Modernisierungskosten. Außerdem sollen die Härtefallklausel verbessert und Mieter wirksam vor finanziellen Überforderungen geschützt werden.
"Das ist für Mieter eine Verbesserung, löst aber aus unserer Sicht noch nicht das grundsätzliche Problem der sozial gerechten Verteilung der Modernisierungskosten. Hier besteht weiterhin Nachbesserungsbedarf", so Siebenkotten.
- Künftig soll bei der Festsetzung der Miete, für Mieterhöhungen sowie für Heiz- und Betriebskosten immer nur die tatsächliche Wohn- bzw. Nutzfläche Grundlage für Rechtsansprüche sein.
"Das ist wichtig. Die Korrektur der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die Abweichungen von 10 Prozent toleriert hat, war überfällig", erklärte der Mieterbund-Direktor.
- Bei Maklerleistungen wird das Bestellerprinzip realisiert. Das bedeutet, wer den Auftrag zur Wohnungsvermittlung erteilt, muss auch bezahlen.
"Gut - das war eine Forderung des Deutschen Mieterbundes. Wenn Vermieter Makler einschalten, sollen sie den Makler auch zahlen müssen", so Siebenkotten.
- Eine Aufstockung der Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung ist geplant, Zahlen werden aber nicht genannt. Verbesserte steuerliche Abschreibungsbedingungen für Modernisierungen oder für den Wohnungsneubau sind offensichtlich nicht vorgesehen. Die Vorschläge der Arbeitsgruppen werden nicht aufgegriffen.
"Hier werden uns die neue Bundesregierung und die künftige Koalition konkrete Zahlen nennen und erklären müssen, wie sie ohne zusätzliche Anreize den Wohnungsneubau ankurbeln und die energetischen Gebäudesanierungen voranbringen wollen", erklärte Siebenkotten.
- Die Bundesmittel für die Städtebauförderung sollen jährlich erhöht und das Programm "Soziale Stadt" aufgewertet werden. Für den altersgerechten Umbau von Wohnungen soll ein neues Programm mit Investitionszuschüssen ausgestattet werden.
"Das begrüßen wir, aber hier fehlen die konkreten Zahlen. Die Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Infrastruktur hatte noch 700 Millionen Euro allein für die Städtebauförderung eingeplant. Davon ist jetzt keine Rede mehr. Hier muss nachgebessert und konkretisiert werden", sagte der Mieterbund-Direktor.
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