Koalitionsvertrag mit richtigen Signalen pro Wärmewende
(Köln/Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt die von CDU/CSU und SPD im Entwurf des Koalitionsvertrages enthaltenen Maßnahmen für den Wärmemarkt. Insbesondere die technologieoffene Ausgestaltung der Förderkulisse trifft auf Zustimmung des Verbandes.
"Bis 2030 müssen 13 Millionen völlig veraltete Wärmeerzeuger ausgetauscht werden, um das Klimaziel zu erreichen. Um den Sanierungsstau aufzulösen werden alle verfügbaren Effizienztechnologien benötigt - neben Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, Biomassekesseln und hybriden Systemen auch die hocheffiziente Brennwerttechnik", kommentiert BDH-Präsident Manfred Greis. "Bis 2050 muss die Anlagentechnik ohnehin noch zweimal erneuert werden, und im größten Teil des Gebäudebestands sind zunächst mehr oder weniger aufwändige bauliche Maßnahmen erforderlich, bevor eine Wärmepumpe dort ihr Effizienzpotenzial auch vollständig ausschöpfen kann. Das kostet Zeit und Geld. Daher empfiehlt es sich in vielen Fällen, schrittweise vorzugehen und schnellstmöglich einen Brennwertkessel oder ein hybrides System einzusetzen, während die folgenden Jahre für die Dämmung von Dach und Hülle sowie den Einbau von Isolierfenstern genutzt werden", so Greis weiter.
Ebenfalls positiv bewertet der BDH die Zusammenführeng der EnEV, des EnergieeinsparG und des EEWärmeG zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die damit einhergehende Entbürokratisierung des Ordnungsrechts. Auch das klare Bekenntnis zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung trifft auf Zustimmung des Verbandes. "Dieses Instrument wird für eine spürbare Marktbelebung sorgen, wenn es richtig ausgestaltet wird" so Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des BDH. Hierzu haben die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft BDI, BDEW, DGB, ZDH sowie dena ein Positionspapier vorgelegt. In dem vom BDH und ZVSHK maßgeblich mitgestalteten und mitgetragenen Papier fordern die Verbände für das selbst genutzte Wohneigentum einen Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 30 Prozent der Investitionssumme verteilt über einen Zeitraum von 3 Jahren. Die Gesamtlaufzeit des Programms soll 10 Jahre betragen.
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