Koalitionsvertrag bedeutet Rückschritt bei der innovativen Arzneimittelversorgung
(Berlin) - Die Entscheidung der angehenden Koalitionäre, sich für ein Versandverbot mit verschreibungspflichtigen Medikamenten einsetzen zu wollen, ist falsch.
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken bedauert sehr, dass im jetzt vorgelegten Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD zwei Passagen auftauchen, wo man sich für ein Versandverbot mit verschreibungspflichtigen Medikamenten einsetzen will. Zwar lässt diese Formulierung Interpretationsspielraum zu. Allerdings bringt sie auch zum Ausdruck, dass sich die Unionsparteien mit einer Politik gegen Innovation und Zukunftsausrichtung in dieser Frage entschieden haben.
"Die SPD hat sich seit dem EUGH-Urteil im Oktober 2016 für eine zukunftsfähige Regelung in Deutschland eingesetzt - angelehnt an einen Gesetzentwurf aus 2006, der eine Höchstpreisregelung vorsieht. Dass es in der vor uns liegenden Legislaturperiode dazu offenbar nicht kommen soll, ist für Patienten, Verbraucher und die Versichertengemeinschaft gleichermaßen bedauerlich", sagt der Vorsitzende des BVDVA, Christian Buse und ergänzt: "Eine seit über 14 Jahren geltende und funktionierende Regulierung einfach rückgängig machen zu wollen, ist aus BVDVA-Sicht verfassungs- und europarechtlich höchst problematisch, wenn nicht gar unmöglich."
Buse beton erneut, dass Vorschläge auf dem Tisch lägen, wie man über eine strukturelle Förderung in der Fläche in Kombination mit einem flankierten Höchstpreissystem das innovative Potenzial in der Arzneimittelversorgung heben könne. "Daran werden wir jetzt weiter politisch arbeiten und stehen jederzeit für Gespräche zur Verfügung," so der Vorsitzende.
Der BVDVA verweist auf die Tatsache, dass sich viele Organisationen und Institutionen - vom Sachverständigenrat über den GKV-Spitzenverband und die Monopolkommission bis hin zum Bundesverband der Verbraucherschützer - von Anbeginn gegen ein RX-Versandverbot ausgesprochen hätten. Zusammen habe man die Argumentation der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt. Der Verband selbst habe Anfang 2017 in einem europarechtlichen Gutachten sogar auf das Thema Staatshaftung hingewiesen. Dieser Punkt gehe weit über die Gesundheitspolitik hinaus und hierüber werde zu reden sein.
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