Koalitionsvereinbarung: Impulse für die Versorgung psychisch kranker Menschen - Umsetzung muss folgen
(Berlin) - Die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD wurden am Wochenende von der Delegiertenversammlung der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) diskutiert. "Wir begrüßen ausdrücklich, dass psychische Erkrankungen und die angemessene Versorgung der betroffenen Menschen an mehreren Stellen der Vereinbarung berücksichtigt werden", äußerte Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der DPtV anschließend in Berlin. "Insbesondere der angeführte, zügige Abschluss der Novellierung der Psychotherapeutenausbildung schafft wichtige Voraussetzungen für eine zukunftssichere und weiterhin qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung in Deutschland".
Die Koalitionsvereinbarung sieht darüber hinaus den Ausbau der Forschung zu psychischen Erkrankungen, die Verbesserung der Situation von Kindern psychisch kranker Eltern, Nachholbedarf bei der Rehabilitation und die Verbesserung des Arbeitsschutzes im Bereich psychischer Erkrankungen vor.
"Wir werden die Partner einer möglichen Regierungskoalition daran messen, wie diese wichtigen Anliegen psychisch kranker Menschen konkret umgesetzt und im Sinne einer tatsächlichen Verbesserung ausgeführt werden", bekräftigt Lubisch. "Psychisch kranke Menschen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und ein engagiertes Handeln aller Akteure. Die Schaffung einheitlicher und verbindlicher Personalstandards an den Krankenhäusern sollte eine nachdrückliche Berücksichtigung von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zur Sicherstellung eines angemessenen Psychotherapieangebotes vorsehen".
Im ambulanten Bereich dürfe die für die psychotherapeutische Versorgung wichtige kleinräumige, bedarfsgerechte und flexible Bedarfsplanung nicht wieder auf die lange Bank geschoben werden. Die Koalitionsparteien versprechen eine bessere Finanzierung der hausärztlichen Leistungen und der "sprechenden Medizin". Immer mehr finanzielle Mittel fließen in den somatisch-technischen Bereich. Wer als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut seine Patientinnen und Patienten überwiegend mit Gesprächen behandelt, finde sich weit abgeschlagen am unteren Ende in der Honorarverteilung. "Die angekündigte Reform der ambulanten Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (Einheitlicher Bewertungsmaßstab - EBM), als auch der Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (Gebührenordnung Ärzte - GOÄ) muss die zeitintensive Behandlung psychisch erkrankter Menschen endlich in den Blick nehmen und für eine angemessene Vergütung sorgen", fordert Lubisch.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V. (DPtV)
Ursula-Anne Ochel, Pressesprecherin
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