Koalitionsparteien legen Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform vor / VDAB: Gesundheitsreform bietet positive Ansatzpunkte für die Pflege
(Essen) - Zu dem in der vergangenen Woche von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD verabschiedeten Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform erklärt Stephan Dzulko, stellvertretender Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB): Nach Ansicht des VDAB enthält das Eckpunktepapier einige positive Ansatzpunkte zur Verbesserung der Leistungen für pflegebedürftige Menschen. Die Förderung und der Ausbau der integrierten Versorgung ist ein wichtiger Schritt zur effektiven Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen des deutschen Gesundheitswesens sowie zur Verbesserung der Zusammenarbeit aller in der Gesundheitsbranche tätigen Berufssparten. Erfreulicherweise wird im Eckpunktepapier besonders Wert auf die Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe wie etwa in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in die integrativen Versorgungskonzepte gelegt.
Bereits in der Vergangenheit wurden von Pflegeeinrichtungen Aufgaben im Rahmen des Case Managements und der Koordinierung von Leistungen erbracht. Auch die Verlängerung der Anschubfinanzierung im Bereich der integrierten Versorgung bis 2009 werten wir als sinnvoll und notwendig. Um die Versorgung der Versicherten zu optimieren, sollen die Schnittstellen zwischen Rehabilitation und Pflege effizienter geregelt werden. Wir begrüßen die geplante Umwandlung der ambulanten und stationären Rehabilitation für den Bereich der Geriatrie von einer Ermessensleistung in eine Pflichtleistung. In der Vergangenheit wurde der Zugang zu diesen Rehabilitationsleistungen oftmals mit dem Verweis auf das fortgeschrittene Alter des Versicherten und die damit fehlende Aussicht auf Erfolg abgelehnt. Unverständlich ist jedoch, warum in diesem Zusammenhang auf das Verbleiben der Finanzierungszuständigkeit für behandlungspflegerische Leistungen bei stationärer Unterbringung im Bereich der Pflegeversicherung verwiesen wird.
Weiter beabsichtigt die Große Koalition, bestehende Einrichtungen sowie Versorgungs-, Dienstleistungs- und Unterstützungsangebote besser zu verzahnen. Insbesondere die Einführung der DRGs hat in der Vergangenheit zu Veränderungen im Anforderungsprofil der Nachsorge nach Krankenhausaufenthalten geführt. Wir befürworten die in diesem Zusammenhang geplante Erweiterung des Haushaltsbegriffs. Damit sollen Versicherte nach einem stationären Krankenhausaufenthalt Leistungen der häuslichen Krankenpflege auch dann erhalten, wenn sie sich vor der Rückkehr in den eigenen häuslichen Bereich zunächst übergangsweise in anderen Wohnformen aufhalten.
Darüber hinaus fordert der VDAB schon lange eine Präzisierung des Haushaltsbegriffs der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V für den Bereich des betreuten Wohnens bzw. im Rahmen der so genannten neuen Wohnformen. Nur durch diese längst überfällige Begriffserweiterung kann es künftig gelingen, die von der Bevölkerung favorisierte ambulante Versorgung in Form von alternativen Wohnformen zu fördern und auszubauen.
Bezüglich der Hilfsmittelversorgung im Rahmen der medizinischen Rehabilitation reagiert die Große Koalition vor allem auf die jüngere BSG-Rechtsprechung: Anders als nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung soll auch für z.B. schwer an Demenz erkrankte Menschen zur Ermöglichung ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein Anspruch auf Versorgung mit individuell benötigten Hilfsmitteln bestehen. Der VDAB begrüßt diese Klarstellung im Eckpunktepapier.
Im Rahmen der Gesundheitsreform werden zweifelsohne einige wichtige Verbesserungen in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen angestrebt. Dennoch vermissen wir umfangreiche und tiefergehende strukturelle Änderungen. Auch ein echter Bürokratieabbau ist nicht erkennbar. Zweifelhaft bleibt auch, wie die angekündigten finanziellen Verbesserungen gestaltet werden sollen.
Die Verzagtheit, mit der die politisch Verantwortlichen das Projekt Gesundheitsreform angehen, bietet einen pessimistischen Vorgeschmack auf das nächste große Vorhaben: Die Pflegereform.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer
Im Teelbruch 132, 45219 Essen
Telefon: (02054) 9578-0, Telefax: (02054) 9578-40