Koalitionskompromiss verbesserungsbedürftig
(Köln) - Der Koalitionskompromiss zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes enthält zwar akzeptable Fortschritte und greift wesentliche Positionen des VKU auf, doch vieles ist noch verbesserungsbedürftig, sagte VKU-Präsident Gerhard Widder am 11. März in Köln. Den Abschluss der Verhandlungen sehen wir als wichtige Zwischenetappe, doch es bleibt offen, wie sich der Bundesrat positionieren wird und welche Ergebnisse im Vermittlungsausschuss erzielt werden. Als Erfolg sieht der VKU die grundsätzliche Festschreibung des Nettosubstanzprinzips bei der Kalkulation der Netzentgelte, den Erhalt der Steuerneutralität bei Umsetzung des gesellschaftsrechtlichen Unbundlings, den Ausgleich für vermiedene Netznutzungsentgelte für dezentrale Erzeuger, die Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes bis zum Beginn der Anreizregulierung für Strom mit 6,5 Prozent und für Gas mit 7,8 Prozent sowie die Verständigung darauf, dass die RegTP bei Einführung der Anreizregulierung einen Zinssatz nach Steuern festzulegen hat. Auch in der Ausgestaltung der Regelungen zur Liberalisierung des Mess- und Zählwesens sieht der VKU eine für die Stadtwerke faire Wettbewerbschance. Im weiteren parlamentarischen Verfahren will der VKU zusätzliche Verbesserungen einbringen. So fordert er weiterhin eine besondere Regelung für örtliche Verteilnetze in der Netzzugangsverordnung Gas, beim Anschluss von Arealnetzen die Aufrechterhaltung einer versorgungssicheren und kostengünstigen Infrastruktur in der Niederspannungsebene sowie die Einführung des Prinzips der Kostenwälzung im Strombereich zur Vermeidung des Inkassorisikos für Stadtwerke. Die weitere Ausgestaltung einer Anreizregulierung will der VKU konstruktiv begleiten.
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