Pressemitteilung |

Knöllchen aus privater Hand sind rechtswirksam

(Dieburg) - Der Ärger ist groß, wenn der eigene private Parkplatz durch ein fremdes Fahrzeug belegt ist. Aber wer jetzt den Abschleppwagen ruft und den Falschparker an den Haken nehmen lässt, muss sich auf einiges gefasst machen, berichtet der BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ® e.V. Von verbalen Attacken über handfeste Schlägereien wird nichts ausgelassen. Oft sieht man sich dann vor Gericht wieder.

Abhilfe kann da durchaus der vom geschädigten Eigentümer ausgestellte „private Strafzettel“ bringen. Dieses private Knöllchen sollte eine Rechtsbelehrung enthalten , zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zum sofortigen Räumen des Parkplatzes auffordern. Sollte der Falschparker sich unerkannt entfernt haben, kann er durch eine Halteranfrage bei der KFZ-Zulassungsstelle festgestellt werden. Damit kann ihm dann die Rechnung über die entstandenen Kosten zugestellt werden.

Die Höhe, der vom Parkplatzeigentümer dem Falschparker in Rechnung gestellten Aufwandsentschädigung, darf die Höhe der amtlichen gebührenpflichtigen Verwarnung mit Bestrafungscharakter nicht überschreiten. So haben auch die Gerichte entschieden, z.B. AG Frankenberg (Az.: 1C 664/95)

Wer demnächst private Knöllchen ausstellen möchte, kann sich in der Fax-Abruf-Datenbank des BDF weiter informieren. Faxabruf 0190-824196037 (3,63 DM/Min.) 2 DIN A 4 Seiten.

Unter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0190-766097 (2,42 DM/Min.) nennt der Suchdienst des BDF im BSZ® e.V. Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und natürlich auch Anwälte aus allen anderen Fach- und Rechtsgebieten. Bis auf die Telefongebühren ist die Auskunft kostenfrei. Im Internet wird man unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de, www.jurafit.de und www.rechtsshop.de fündig.

Quelle und Kontaktadresse:
BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ e.V. Groß-Zimmerer-Str. 36a 64807 Dieburg Telefon: 06071/823780 Telefax: 06071/23295

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