Pressemitteilung | TÜV Verband e.V.

Knallfrösche und Co.: Tipps für eine kindersichere Silvesterfeier

(Berlin) - Ab dem 28. Dezember sind in Deutschland wieder Knallfrösche, Kanonenschläge, Himmelsstürmer und Co. erhältlich. Für viele Menschen gehört zu Silvester der bunte Nachthimmel und das laute Knallen der Böller einfach dazu. Auch für Kinder ist das leuchtende Spektakel oft der Höhepunkt der Silvesternacht. "Trotz aller Feierlaune ist beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern besondere Vorsicht geboten", sagt Dr. Hermann Dinkler, Experte für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV-Verband. "Jeder pyrotechnische Gegenstand kann bei unsachgemäßem Gebrauch zu schweren Verbrennungen oder Verletzungen führen." Besonders gefährdet seien Hände, Finger und Augen. Vor allem beim Feuerwerk mit Kindern gilt erhöhte Wachsamkeit. Der TÜV-Verband gibt Sicherheitshinweise für den Umgang mit Raketen, Böllern und anderen Knallern.

Die wichtigsten Verhaltensregeln für ein sicheres Feuerwerk

Verbraucher:innen sollten sich vor dem Abbrennen von Feuerwerk die Mühe machen und Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise lesen und genau befolgen. Generell gilt: Nicht alkoholisiert böllern! Alkohol beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit, beeinflusst die Koordination und enthemmt, deshalb steigt das Verletzungsrisiko unter Alkoholeinfluss stark an.

Feuerwerkskörper niemals in der Jacken- oder Hosentasche oder direkt am Körper aufbewahren, da die Gefahr einer plötzlichen Entzündung besteht.
Einen geeigneten Platz finden: Feuerwerkskörper stets im Freien verwenden und Raketen nicht in unmittelbarer Nähe von hohen Sträuchern, Bäumen oder Gebäuden zünden.

Verbotszonen einhalten: In vielen Städten gibt es Verbotszonen für das Abfeuern von Feuerwerk, zum Beispiel in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen.

Alle pyrotechnischen Gegenstände von leicht brennbaren Materialien wie zum Beispiel vertrocknetem Laub oder Verpackungsresten fernhalten. Auch bei niedrigen Temperaturen einen Eimer Wasser für den Notfall bereitstellen.
Zimmerfontänen, Tischfeuerwerk & Co. nicht in der Nähe von leicht entflammbaren Stoffen wie zum Beispiel Gardinen und nur auf einer feuerfesten Unterlage zünden.

Raketen und Knallkörper nie in der Hand zünden: Knaller und Böller zum Anzünden auf den Boden legen und dabei nicht über den Feuerwerkskörper beugen. Zum Abschießen von Raketen möglichst massive leere Glasflaschen (zum Beispiel für Sekt) verwenden. Zusätzliche Stabilität bietet ein Getränkekasten. Raketen senkrecht nach oben positionieren.

Raketen nur von ebenen Flächen aus starten: Durch Gefälle kann sich der Abschusswinkel stark verändern und Personen gefährden.

Raketen immer von anderen Personen, Häusern oder ähnlichem weg ausrichten. Böller nie auf Menschen oder Tiere richten oder in eine Menge werfen. Auch Autos sind kein Ziel: eine aufschlagende Rakete kann den Fahrer erschrecken und zu einem Unfall führen.

Funktioniert eine Rakete oder ein Böller nicht, eine Weile Abstand halten, dann den Blindgänger mit Wasser löschen und im Müll entsorgen.

Sicherheitshinweise für das Feuerwerk mit Kindern

Viele Kinder lieben Feuerwerk - Silvester ist eine gute Gelegenheit, dem Nachwuchs den richtigen und verantwortungsvollen Umgang mit Wunderkerzen, Knallern und Raketen beizubringen. Kleinstfeuerwerke, also Knallerbsen oder Wunderkerzen, dürfen von Kindern und Jugendlichen gezündet werden. Doch Vorsicht: "Für Kleinkinder sind alle Feuerwerkskörper, also auch Wunderkerzen und Knallerbsen tabu", mahnt Dinkler. "Wunderkerzen können rund 1.000 Grad Celsius heiß werden. Das reicht aus, um Gold zu schmelzen." Auch abgebrannte Wunderkerzen sind nichts für Kinderhände. Denn wenn sie die Stäbchen in den Mund nehmen, besteht erhebliche Vergiftungsgefahr.

Eltern sollten deshalb ihre Kinder im Vorfeld über den Umgang mit Feuerwerkskörpern aufklären und auf mögliche Gefahren hinweisen. Minderjährige dürfen nur unter Aufsicht mit den Feuerwerkskörpern hantieren. Damit die Aufsichtspersonen in Gefahrensituationen schnell und überlegt eingreifen oder bei Verletzungen mit dem Auto in die Notaufnahme fahren können, sollten sie nicht unter Alkoholeinfluss stehen.

Beim Feuerwerk mit Kindern ist auch deren richtige Kleidung wichtig. Ohren und Nacken können durch eine gut sitzende Mütze und eine hochgeschlossene Jacke bedeckt werden. Zudem ist festes Schuhwerk für einen sicheren Stand wichtig. Lange Haare sollten zu einem Zopf gebunden werden. Kinder, die selbst zündeln, sollten keine Handschuhe tragen, um ein Feuerzeug oder ein Streichholz sicher halten zu können. Feuerzeuge sind in der Regel mit einem kindersicheren Auslösemechanismus ausgestattet, der von Kindern meist nur mit großem Kraftaufwand betätigt werden kann. Aus diesem Grund eigenen sich besonders lange Streichhölzer, die einen gewissen Abstand zum Körper ermöglichen und lange brennen. Erwachsene sollten Kindern zeigen, wie das Anzünden eines jeden Feuerwerkskörpers funktioniert. Generell gilt: Streichhölzer sowie Knaller mit Reibefläche immer vom Körper weg reiben. Brennende Streichhölzer sollten nicht in Panik fallen gelassen oder in der Luft geschwenkt, sondern beherzt ausgepustet werden.

Für den Abschuss von Raketen sollte ein fester Abschusspunkt und ein Platz mit ausreichendem Sicherheitsabstand festgelegt werden, wo sich große und kleine Zuschauer:innen aufhalten dürfen. Vor dem Zünden sollten sich Eltern vergewissern, dass Kinder auch wirklich an diesem Ort stehen bleiben. Nach dem Böllern sollten Eltern mit gutem Beispiel vorangehen und die pyrotechnischen Abfälle einsammeln und im Restmüll entsorgen.

Knallkörper sind eine Gefahr für empfindliche Kinderohren. Die Explosion eines Knallkörpers kann je nach Entfernung eine Lautstärke von 130 bis 175 Dezibel erreichen. Das ist lauter als ein Presslufthammer und überschreitet die Schmerzgrenze von 120 Dezibel. Ein einziger lauter Knall kann so zu Hörschäden, Lärmtraumata, Tinnitus oder Hörsturz führen. Deshalb sollten Kinder beim Böllern Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer tragen. Trotz aller Schutzmaßnahmen muss genügend Abstand zur Lärmquelle gehalten werden. Knallerbsen dürfen auf keinen Fall zwischen den Fingern in der Nähe des Ohres ausgelöst werden. Weitere Infos zum richtigen Gehörschutz gibt es hier.

Beim Böllern mit Kindern auf Gefahrenkategorien achten

Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Für ältere Kinder und Jugendliche eignet sich Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1. Dazu gehören Wunderkerzen, Knallteufel, Knallerbsen, kleine Fontänen und Kreisel oder auch Tischfeuerwerk. Es darf von Kindern ab zwölf Jahren gekauft und gezündet werden.

Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 umfasst herkömmliche Raketen und Böller und darf erst ab 18 Jahren gekauft und verwendet werden. Der häufigste Bestandteil von Feuerwerkskörpern ist Schwarzpulver. Feuerwerkskörper der Gefahrenkategorien F3 und F4 enthalten so große Mengen an dem Explosivstoff und weiteren gefährlichen Stoffen, dass sie nur von Personen mit behördlicher Erlaubnis oder Pyrotechniker:innen erworben und gezündet werden dürfen. "Feuerwerkskörper sollten grundsätzlich nur bei seriösen Händlern gekauft werden", sagt Dinkler. "So können Nutzer:innen sicher gehen, dass die Böller tatsächlich für den Gebrauch in Deutschland zugelassen und vor allem sicher sind." Die Einfuhr und Verwendung von illegalen Feuerwerkskörpern aus dem Ausland und dessen Gebrauch verstößt nicht nur gegen das Sprengstoffgesetz und ist strafbar, sondern kann auch zu schweren Verletzungen führen.

Legales und sicheres Feuerwerk erkennen

Ob ein Feuerwerkskörper legal ist oder nicht, lässt sich nicht immer auf den ersten Blick erkennen. "Illegale Knallkörper tragen oft Namen wie M80, M100, Blockbuster oder Quarterpounder", berichtet Dinkler. "Die Namen sind dabei Programm und die Explosionskraft ist so hoch, dass ein Unfall schwere Folgen haben kann: von Hörschäden über Verbrennungen bis hin zum Verlust einzelner Finger oder der ganzen Hand." Sichere Feuerwerksprodukte lassen sich am CE-Kennzeichen und der Kennnummer der Prüfstelle sowie der kompletten Registriernummer erkennen. In Deutschland prüft die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) pyrotechnische Gegenstände auf ihre Sicherheit und Vereinbarkeit mit geltenden EU-Richtlinien und deutschen Vorschriften. Nur von der BAM geprüfte Pyrotechnik darf in Deutschland verwendet werden. Die zulässige Registriernummer setzt sich zusammen aus der BAM-Kennnummer, der Bezeichnung der Feuerwerkskategorie und einer fortlaufenden Nummer für das Produkt, zum Beispiel 0589-F2-1234.

Quelle und Kontaktadresse:
TÜV Verband e.V. Maurice Shahd, Leiter Kommunikation Friedrichstr. 136, 10117 Berlin Telefon: (030) 760095-400, Fax: (030) 760095-401

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