KMU in der EU-Gesetzgebung mitdenken!
(Berlin) - Am 17. und 18. April hat in Brüssel der außerordentliche EU-Gipfel mit den europäischen Staats- und Regierungschefs getagt. Ein Tagungspunkt war die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Der auf dem Gipfel beschlossene europäische Deal zur Wettbewerbsfähigkeit verfolgt die richtigen Ziele: die wirtschaftliche Resilienz der EU zu stärken und attraktive Standortbedingungen für die Unternehmen und Betriebe zu schaffen. Gerade für regional und lokal ansässige Handwerksbetriebe sind attraktive Standortbedingungen im EU-Binnenmarkt unabdingbar. Fehlen diese, droht, dass sich Geschäftsmodelle nicht rechnen und sich im Ergebnis Unternehmen und Betriebe aus dem Markt verabschieden.
Es braucht eine schlanke Gesetzgebung, die die spezifischen Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) von Anfang an mitdenkt und sich an ihnen ausrichtet. Die Staats- und Regierungschefs haben nun die Kommission aufgefordert, entlang des Prinzips "Vorfahrt für KMU" zukünftige Gesetze aus der Perspektive kleiner und mittlerer Betriebe zu konzipieren. Das ist richtig und lange überfällig. Nur so bekommen wir auf Dauer die Bürokratielawine in den Griff. Darüber hinaus muss der verpflichtende KMU-Test systematisch angewendet werden. Und es wird für alle neuen Gesetze ein Praxischeck gebraucht. Das alles gilt es jetzt zeitnah und konsequent umzusetzen. Zudem ist es notwendig, auch am Gesetzesbestand zu arbeiten und den angekündigten Bürokratieabbau endlich spürbar für die Betriebe zu realisieren."
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