Pressemitteilung | Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP)

KMK gewährt auch Privatschulen Schutz vor Lehrerabwerbung

(Frankfurt/Hamburg/Bonn) - Die Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) hat auf ihrer letzten Sitzung in Hamburg „Maßnahmen zur Deckung des Lehrerbedarfs“ beschlossen. Am Ende dieser Vereinbarung heißt es: „Die Vorschläge sollen auch Anwendung finden für Lehrkräfte an Privatschulen und für an deutschen Schulen im Ausland tätige Bundesprogrammlehrkräfte.“ Damit sind Forderungen des Bundesverbands Deutscher Privatschulen und anderer Organisationen berücksichtigt worden, die auf die schwierige Situation der Abwerbung von an Privatschulen beschäftigten Lehrkräften durch die Kultusministerien hingewiesen hatten.

Aus der zwei Seiten umfassenden KMK-Erklärung sind für Schulen in freier Trägerschaft vor allem folgende Bestimmungen von Bedeutung: Lehrkräfte, die sich bewerben, sind verpflichtet, ihrer Bewerbung eine Erklärung über die Freigabe seitens ihres Arbeitgebers beizufügen. Die Freigabe-Erklärungen des Arbeitgebers erfolgen unter Beachtung dienstlicher Interessen; die Freigabe-Erklärung darf jedoch in der Regel nicht später als zwei Jahre nach Antragstellung erfolgen. Das aufnehmende Land verpflichtet sich, den abgebenden Arbeitgeber zum frühestmöglichen Zeitpunkt über eine vorgesehene Einstellung zu informieren. Die Übernahme einer Lehrkraft erfolgt grundsätzlich zum Schuljahresbeginn, in Ausnahmefällen auch zu Beginn des Schulhalbjahres.

Der Bundesverband Deutscher Privatschulen (VDP) ist zuversichtlich, dass sich bei Anwendung dieser Bestimmungen eine „Abwerbewelle“, wie sie die Privatschulen im vergangenen Herbst erlebten, nicht wiederholen wird. Damals wurden zahlreiche Lehrerinnen und Lehrer kurz vor Schuljahresbeginn oder auch noch danach massiv unter Druck gesetzt, und sollten sich innerhalb weniger Tage oder Stunden für einen Wechsel in den Staatsdienst samt dem damit verbundenen Beamtenstatus entscheiden.

Auf bestehende Arbeitsverträge mit Schulen in freier Trägerschaft nahmen die Kultusministerien nur in Ausnahmefällen Rücksicht, so dass für viele Lehrer der Beamtendienst mit einem Vertragsbruch begann. Die betroffenen Privatschulen wiederum hatten unter erschwerten Bedingungen personelle und organisatorische Alternativen zu erschließen, die eigentlich abgeschlossene Planung für das Schuljahr musste erneut aufgenommen werden, um den Schülerinnen und Schülern den ihnen zustehenden qualifizierten Unterricht erteilen zu können.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Privatschulen (VDP) Darmstädter Landstr. 85 A 60598 Frankfurt am Main Telefon: 069/6091890 Telefax: 069/60918910

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