Kluger Konsum erfordert die richtigen Informationen
(Berlin) - Der Bundesvorstand des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv) hat auf seiner Sitzung anlässlich der Internationalen Grünen Woche folgende Stellungnahme zu gesetzlichen Vorgaben für Verbraucherinformationen erarbeitet und verabschiedet:
EU-weite Regelungen bei Lebensmittelkennzeichnung
Auf europäischer und auf nationaler Ebene werden verschiedene Gesetzesvorhaben diskutiert, mit denen der Verbraucherschutz verbessert werden soll. Der Deutsche LandFrauenverband spricht sich dafür aus, im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung zu EU-weiten Regelungen zu kommen. Nationale Alleingänge lehnen die LandFrauen ab. Sie führen zu Wettbewerbsverzerrungen und gefährden Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Durch Verlagerung der Produktion ins Ausland werden auch deutsche Qualitätsstandards in Frage gestellt.
Verbraucherinformation für eigenverantwortliche Entscheidung
Verbraucherinformation beziehen sich auf alle Produkte, die Verbraucher erwerben. Informationen werden für die Entscheidung des Verbrauchers immer wichtiger. Sie unterstützen die Kaufentscheidung und tragen zur Vertrauensbildung bei. Ziel der Verbraucherinformation muss es sein, die Konsumenten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich zu entscheiden. Selbstverpflichtungen der Wirtschaft zur Verbraucherinformation ist der Vorrang zu geben vor gesetzlichen Regelungen. Deshalb fordert der Deutsche LandFrauenverband:
1. Die Vermittlung verbraucherrelevanter Inhalte muss frühzeitig bereits in Kindergarten und Schule beginnen, denn dort werden Handlungsmuster geprägt.
2. Die Verbraucherberatung muss neutral erfolgen.
3. Die unabhängigen Verbraucherberatungsinstitutionen im ländlichen Raum müssen erhalten bleiben. Die dafür nötigen Zuschüsse müssen auch in den nächsten Jahren in den öffentlichen Haushalten eingeplant werden. Gleichzeitig müssen Konzepte entwickelt werden, die nicht ständig den Erhalt in Frage stellen.
4. Die Kennzeichnung eines Produktes muss einfach, verständlich und klar sein. Der Einsatz qualifizierter Gütesiegel ist zu unterstützen.
5. Die Endproduktkennzeichnung bei Lebensmitteln muss Aussagen über die geographische Herkunft der Hauptzutaten enthalten.
6. Produkte, die Stoffe mit allergenem Potential enthalten, müssen eindeutig gekennzeichnet sein.
7. Die bei den Behörden vorliegenden Informationen über Produkte und Dienstleistungen sollen den Verbrauchern über moderne Medien zugänglich gemacht werden. Bei einer hinreichenden Gesundheits- oder Sicherheitsgefährdung ist die Öffentlichkeit zu informieren. Die rechtlichen Konsequenzen einer Fehlinformation müssen geklärt sein.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landfrauenverband e.V. (dlv)
Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin
Telefon: 030/31802029, Telefax: 030/31017831