Klimaschutzgesetz: "Energiegeld" für Normalverdiener muss gesellschaftliche Spaltung verhindern - Deutlich mehr Investitionen erforderlich - Kabinett berät
(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die von der Bundesregierung geplante Stärkung und Konkretisierung der Klimaschutzziele, mahnt aber nachdrücklich eine soziale Ausgestaltung der Maßnahmen an. Das Bundesverfassungsgericht habe der Regierung deutlich ehrgeizigere Klimaschutzziele aufgegeben. "Zur Erreichung der Klimaziele bedarf es höherer CO2-Preise. Wesentliche Einnahmen aus der CO2-Bepreisung müssen dann im Rahmen eines sozial gestaffelten Energiegelds an die Bevölkerung zurückgegeben werden.
Damit sich Normalverdiener und erst recht Leistungsbezieher die Energiewende leisten können und dies nicht ein Projekt für Reiche bleibt", betonte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), in Berlin. Am heutigen Mittwoch befasst sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf zum Klimaschutzgesetz.
Die Energiewirtschaft trage die Hauptlast der Energiewende und benötige für die Umsetzung verlässliche Rahmenbedingungen sowie soziale Sicherheit für die Beschäftigten. Dazu müssten die bisherigen Regelungen gegebenenfalls weiter verbessert werden. Auch dürfe es die Bundesregierung nicht bei der Verkündung neuer Emissionsziele belassen. "Die Investitionen in regenerative Energien, in Speicheranlagen, in wasserstofffähige Gas- und grüne Wärme-Netze, neue Stromtrassen und in 'Gute Arbeit' müssen erheblich ausgeweitet werden", so Werneke. Um die Klimaschutzziele in der geplanten Zeit überhaupt erreichen zu können, bedarf es zudem einer Verkehrswende hin zum öffentlichen Personen-Nahverkehr: "Die Verkehrswende ist nur erreichbar durch eine massive Förderung des ÖPNV", stellte Werneke
klar: "Um alle nötigen Investitionen zu stemmen, muss sich die Politik dauerhaft von den Zwängen der Schuldenbremse und der 'schwarzen Null' lösen!"
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