Klimaschutz mit Populismus nicht gedient / Mietminderung kein Instrument für den Klimaschutz
(Berlin) - Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) spricht sich beim Klimaschutz nachdrücklich für freiwillige Lösungen statt gesetzlichen Zwang aus. Forderungen nach einer Ausweitung von Mietminderungsmöglichkeiten in nicht energetisch mo-dernisierten Wohngebäuden sind unausgegoren und populistisch. Sie klammern die eigentlichen Fragen des Klimaschutzes im Wohnungsbestand aus und zerstören zudem den Rechtsfrieden zwi-schen Mieter und Vermieter, so BBU-Vorstandsmitglied Ludwig Burkardt.
Vermieter hätten ein starkes Interesse an niedrigen Betriebskosten und bräuchten daher keinen Zwang zur Durchführung von Energiesparmaßnahmen, unterstrich Burkardt. Günstige Betriebskosten entscheiden heute mehr denn je über die Vermietbarkeit einer Wohnung. Unsanierte Wohnungen seien viel eher von Leerstand betroffen. Auf dem Wohnungsmarkt seien bezahlbare Wohnungen mit niedrigem Energie-verbrauch gefragt.
Energetische Modernisierung sei jedoch nicht zum Nulltarif durchführbar. BBU-Mitgliedsunternehmen hät-ten seit 1991 über 20 Milliarden Euro in die Modernisierung ihrer Bestände investiert. Knapp 60 Prozent der Wohnungsbestände von BBU-Mitgliedsunternehmen seien mittlerweile vollständig und weitere knapp 20 Prozent weitgehend modernisiert. Im Interesse der Vermietbarkeit ihrer Wohnungen werden die Woh-nungsunternehmen diesen Weg freiwillig weiter gehen. Kooperation zum Abbau von Hemmnissen und zur Schaffung von Anreizen für die energetische Modernisierung von Wohnungen ist erfolgreicher als Regle-mentierung. Das haben die Wohnungsunternehmen bereits seit 1997 mit der CO2-Minderungsinitiative be-wiesen. In diesem Geist haben wir mit dem Berliner Senat Anfang Dezember auch das Klimaschutzab-kommen mit einem weit reichenden CO2-Reduktionsziel unterzeichnet. Die BBU-Mitgliedsunternehmen verpflichten sich damit, die CO2-Emissionen von 1990 bis 2010 um 30 Prozent zu senken.
Zudem gehe Lompschers Vorstoß auch an den realen Erfordernissen vorbei. So sei energetische Moderni-sierung vor allem ein Problem von Altbauten. Hier melden sich dann aber schnell die Stadtplanungsämter und Denkmalschutzbehörden mit teuren Auflagen zu Wort, so Burkardt. Diese Modernisierungshürden würden durch Forderungen nach einem Mietminderungsrecht für Mieter nicht beseitigt. Gerade in einer Stadt wie Berlin mit ihren großen denkmalgeschützten Altbaubeständen muss es für Vermieter möglich werden, mit wirtschaftlichen Maßnahmen in diesen Gebäuden Heizkosten zu senken. Notwendig seien auch Lösungen zur Finanzierung energetischer Sanierungen im sozialen Wohnungsbau.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Dr. David Eberhart, Pressesprecher
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