Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern
(Berlin) - Der Klimawandel ist in Deutschland spür- und messbar. Starkregen, Trockenheit und Hitze verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe und gefährden menschliches Leben. Unabhängig von zukünftigen Erfolgen beim Klimaschutz: Klimaanpassung ist in Deutschland unabdingbar. Klimaanpassung muss zeitnah flächendeckend umgesetzt werden und stellt eine gewaltige Herausforderung dar. „Die Klimaanpassung muss nach Artikel 91 a als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden“, fordern Mitglieder der Allianz Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung in ihrem aktuellen Positionspapier. „Damit würde eine geregelte und koordinierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen etabliert und die notwendige Finanzausstattung organisiert.“
Fachleute schätzen die Folgekosten des Klimawandels bis 2050 auf rund 900 Milliarden Euro, hauptsächlich durch Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und in der Landwirtschaft sowie durch erhebliche Belastungen des Gesundheitssystems. Maßnahmen zur Klimaanpassung sind unverzichtbar, um diese Kosten zu minimieren. Eine systematische und langfristig gesicherte Klimaanpassung zahlt sich aus und fördert resiliente, gesündere, attraktivere und wirtschaftlich nachhaltigere Städte und Gemeinden.
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer ergänzt:
„Wir müssen Siedlungen in der Stadt und auf dem Land widerstandsfähiger machen gegen den Klimawandel, der mehr Starkregen und Hitze bringt. Mit dem Konzept der Schwammstadt können nicht nur Überflutungen vermieden werden, es trägt auch zur Kühlung der Städte bei. Bepflanzte Fassaden oder Dächer könnten vor Überhitzung schützen und Wasser speichern. Nötig sind zudem mehr unverschlossene Böden. Anstelle von Hitzeinseln in Asphalt- und Betonwüsten, müssen wir Entsiegelungen vorantreiben. Für die Zukunft der Städte ist ein Ausgleich zwischen Natur und urbanen Strukturen unerlässlich, um sowohl ökologische als auch soziale Vorteile zu gewährleisten. Damit die klimaresiliente Stadt vorankommt, brauchen wir vor allem eine stärkere politische Unterstützung und gezielte Investitionen in wasserbewusste Stadtentwicklung.“
Die Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz gewährleistet eine gesicherte Finanzierung und Planungssicherheit, fördert eine bessere Koordination und Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen, stärkt Wirtschaft und Fachkräfteentwicklung und erhöht den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch gezielte Teilnahme und Dialoge auf lokaler Ebene. Die Verankerung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz bedeutet:
• Verbindliche Beteiligung des Bundes: Schaffung eines geeigneten rechtlichen Rahmens sowie zentraler Koordinationsstrukturen und Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen.
• Verbindliche Beteiligung der Länder: Finanzierung und Koordination von Maßnahmen, Anpassung der Landesgesetzgebung, regionale Umsetzung und Berichterstattung an den Bund.
• Unterstützung von Ländern und Kommunen: Verstetigung gemeinsamer Zusammenarbeit und langfristige Finanzierungssicherheit.
• Abbau von Ungleichheiten: Gerechte Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen zur Überwindung regionaler und sozialer Unterschiede.
Zum Positionspapier der Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“.
Die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ ist ein von der DWA - Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. initiierter und koordinierter Verbund von verschiedensten Stakeholdern unter anderem aus der Stadtplanung und Stadtentwicklung. Die Allianz setzt sich gemeinsam für den raschen Umbau unserer Siedlungen zu klimaresilienten und lebenswerten Städten ein. Aus der Allianz heraus stellen folgende Verbände die Forderung, die Klimaanpassung über eine Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz zu verankern.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK), Cathrin Urbanek, Leiter(in) Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Askanischer Platz 4, 10963 Berlin, Telefon: 030 263944-0
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