Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Kleinkrafträder benötigen ab 1. März neues Kennzeichen / Erst vergleichen und dann sofort handeln

(Henstedt-Ulzburg) - Das bisher grüne Kennzeichen muss durch das ab 1. März gültige schwarze Kennzeichen ersetzt werden. „Wer nach dem 1. März noch mit dem alten grünen Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich zudem noch strafbar“, erklärt Thorsten Rudnik, Versicherungsberater beim Bund der Versicherten.

Das Versicherungskennzeichen erhält man direkt bei einem Kfz-Versicherer. Die Fahrzeuge müssen nicht beim Straßenverkehrsamt an- oder abgemeldet werden. Mit Kauf eines Versicherungskennzeichens bei einem Versicherer beginnt automatisch der Versicherungsschutz. Wichtig: Minderjährige müssen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten vorlegen.

Der Bund der Versicherten rät, zuvor die Deckungssummen und die Beiträge genau zu vergleichen. Günstige Anbieter verlangen für die Haftpflichtversicherung mit einer empfohlenen Deckungssumme von 50 Mio. Euro weniger als 60 Euro im Jahr. Teure Versicherer verlangen mehr als das Doppelte. Zusätzlich, um das Diebstahlrisiko abzusichern, wird der Abschluss einer Teilkaskoversicherung angeboten. Die Beiträge hierfür liegen zwischen 25 und fast 60 Euro im Jahr. „Ein Vergleich lohnt sich. Der günstigste Versicherer für die Kombination aus Haftpflicht mit Teilkasko verlangt gerade mal 80 Euro pro Jahr, der teuerste mit gleichem Schutz über 170 Euro.“, erläutert Versicherungsberater Rudnik.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040, Telefax: 04193/94221

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