Pressemitteilung | BDP e.V. - Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen - Bundesgeschäftsstelle

Kleiner Schritt zu mehr Methodenvielfalt / Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheidet abweichend von der Auffassung des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie

(Berlin) - Dass Bundesländer in ihren Entscheidungen über Psychotherapeuten-Ausbildung nicht blind dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) folgen sollten, fordert der Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) schon seit langem. Jetzt hat ein Gericht zum ersten Mal souverän in diesem Sinne gehandelt.

Es ging um den Antrag eines Institutes der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) auf Anerkennung als Ausbildungsstätte nach § 6 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes für die Ausbildung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die zuständige Behörde hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass eine Anerkennung des WBP für Systemische Therapie/Familientherapie nicht vorliege. Der Vorsitzende Richter der 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sah das anders.

Das Land habe versäumt selbst zu prüfen und sich ausschließlich auf das Votum des WBP bezogen. Eigene Nachforschungen des Gerichts ergaben, dass Familien- und Systemische Therapie weltweit verbreitet und anerkannt seien. Das Verfahren werde an Universitäten gelehrt, es gebe wissenschaftliche Literatur, Weiterbildungsinstitute und Fachgesellschaften. Zur Auslegung des Begriffs "wissenschaftlich anerkannt" zog das Gericht ein Urteil des OVG Münster heran, wonach entscheidend sei, ob ein Verfahren nach herrschender wissenschaftlicher Meinung als therapeutisch wirksam angesehen werde. Der WBP dagegen habe nur nach eigenen Kriterien geprüft, ohne die Erkenntnisse der Fachwelt einzubeziehen. Das Gericht hat damit indirekt die Kritik am WBP aufgegriffen, dass dieser zu oft interessengeleitete statt wissenschaftsgeleitete Entscheidungen fällt.

Die Bezirksregierung Münster wurde verurteilt, den Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Der BDP begrüßt das Urteil. Zwar kann auch nach der Gerichtsentscheidung kein Psychotherapeut Systemische Therapie bei einer Krankenkasse abrechnen; einen kleinen Schritt zu größerer Methodenvielfalt kann es dennoch bedeuten, vorausgesetzt, die Entscheidung belebt die Debatte über zulassungswürdige Verfahren in Deutschland.. Vielleicht nehmen auch andere Bundesländer ihre gesundheitspolitischen Hoheitsrechte künftig selbstbewusster wahr.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP), Bundesgeschäftsstelle Christa Schaffmann, Pressesprecherin Glinkastr. 5-7, 10117 Berlin Telefon: (030) 22605699, Telefax: (030) 22605698

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