Klare Regelungen zu Prüfverfahren bei Verdachtsfällen auf Plagiate und zu wissenschaftlichen Verjährungsfristen schaffen
(Berlin) - "Es ist wichtig, dass bundesweit ein einheitliches und unabhängiges Prüfverfahren bei Plagiatsvorwürfen durchgeführt wird. Dies könnte, wie im Beispiel Österreichs, durch eine unabhängige Stelle geschehen, die in Verdachtsfällen eingeschaltet wird und beispielsweise beim Ombudsmann der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) angesiedelt ist. Überall müssen gleiche Regeln bei der Überprüfung gelten. Es schadet dem Ansehen der Wissenschaft, wenn die Prüfung bei Plagiatsvorwürfen nach uneinheitlichen und nicht nachvollziehbaren Maßstäben geschieht.", so Erik Bertram, Bundesvorsitzender des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) und Mitglied im Bundesvorstand der CDU Deutschlands.
In diesem Zusammenhang fordert der Bundesvorsitzende weiterhin eine Diskussion über wissenschaftliche Verjährungsfristen: "Ich glaube, dass es sehr viel Sinn macht, Doktorarbeiten in Zukunft nach einer bestimmten Verjährungsfrist mit einem Bestandsschutz zu versehen. Hier bedarf es dringend einer gesetzlichen Regelung. Wissenschaftliche Standards bei Arbeiten ändern sich nun mal über die Jahrzehnte. Daher macht es in solchen Fällen keinen Sinn, mit zweierlei Maß zu messen und unterschiedliche Standards miteinander zu vergleichen."
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