Klare Regeln für die Sicherheit in Fußballstadien gefordert
(Berlin/Bad Homburg) - Ab heute schlagen die Herzen der Deutschen Fußballfans wieder höher - die Bundesliga startet in die Saison 2018/2019. Damit ist auch für tausende von privaten Sicherheits- und Ordnungskräfte die Sommerpause beendet. "Über 15.000 private Sicherheitskräfte leisten an jedem Spieltag einen wichtigen Beitrag für Sicherheit und Ordnung in den Bundesligastadien", so BDSW Hauptgeschäftsführer und geschäftsführendes Präsidiumsmitglied Dr. Harald Olschok. Dennoch fordere der Verband seit vielen Jahren eigenständige Regelungen für die Qualifikation und Schulung der eingesetzten Sicherheitskräfte, weil die Herausforderungen permanent zunähmen.
Die Gewerbeordnung und die Muster-Versammlungsstättenverordnung reichen schon lange nicht mehr aus, so Olschok. Das habe auch die Große Koalition erkannt, sie habe sich darauf verständigt, in der jetzigen Legislaturperiode ein eigenständige Sicherheitsgesetz zu verabschieden. Darin werde unter anderem der Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten bei Veranstaltungen mit Konfliktpotential zu regeln sein. Dazu gehörten leider immer mehr auch zahlreiche Bundesligaspiele.
"Sicherheitsmitarbeiter in Fußballstadien müssen eine tätigkeitsspezifische Qualifizierung erhalten, die speziell auf die Situation im Stadion abgestimmt ist. Im Mittelpunkt müssen praktische Kenntnisse im Umgang mit Menschen ("Crowdmanagement") sowie die Vermittlung und Prüfung rechtlicher Grundlagen stehen. Für die Qualifikation dieser Mitarbeiter besteht bereits ein Konzept des BDSW, nach dem diese auf der Grundlage der Ordnerqualifizierung des DFB mit einem Zusatzmodul für den allgemeinen Veranstaltungsdienst geschult werden sollen. Dieses Konzept wird zeitnah mit dem DFB abgestimmt und auf Verbandsebene umgesetzt werden. "Diese Punkte müssen in eine gesetzliche Regelung einfließen", sagte Olschok. Aber auch die Überprüfung der Mitarbeiter im Vorfeld müsse verbessert und vor allem beschleunigt werden. Hoffnung setze der Verband in das sogenannte Bewacherregister, das ab dem 1. Januar 2019 gelten werde. Damit könnten die Sicherheitsunternehmen schnell feststellen, ob der eingesetzte Mitarbeiter zuverlässig und ausreichend qualifiziert sei.
Quelle und Kontaktadresse:
BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V.
Silke Wollmann,
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