Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Klagerecht der Verbände fördert Flexibilisierung der Flächentarifverträge

(Berlin) - Nach Auffassung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) unterstützt das Verbandsklagerecht die Anstrengungen der Tarifpartner, die Reform der Flächentarifverträge voranzubringen und durch tarifliche Öffnungsklauseln maßgeschneiderte betriebliche Regelungen zu ermöglichen. Damit hätten die Tarifvertragsparteien ein Instrument in der Hand, die korrekte Umsetzung der Vereinbarungen zu kontrollieren. Darüber hinaus wären die Betriebsräte vor Erpressungsversuchen besser geschützt, untertariflichen Regelungen zuzustimmen.

„ Die gesetzliche Verankerung eines Klagerechts der Verbände – also beider Seiten – ist jetzt wichtig, soll ein Lohn- und Sozialdumping durch Tarifbruch zum Schaden der jeweiligen Branchenunternehmen und der dort beschäftigten Arbeitnehmer abgewendet werden,“ sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 8. Juni 2001 in Berlin. Sie widersprach dem mittelstandspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Hansjürgen Doss, der behauptet hatte, dieses Klagerecht schade der Wirtschaft.

Durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war den Tarifparteien ein solches Recht eingeräumt worden; es müsse nun mit etlichen Klarstellungen im Gesetz verankert werden. „ Tarifbruch ist Rechtsbruch, der nicht einfach hingenommen werden darf. Denn dies entwertet die Tarifautonomie und schwächt sie. Hier muss der Gesetzgeber handeln“, sagte die DGB-Vize und erinnerte damit an Festlegungen in der Koalitionsvereinbarung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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