Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Klageflut gegen AOK und die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen

(Hamburg) - Fast 1.000 Klagen haben die privaten Pflegedienste in Niedersachsen gegen die AOK, die Ersatzkassen sowie die anderen gesetzlichen Krankenkassen nach Informationen des Bundesverbands privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste e.V (bpa) eingereicht.

Hintergrund ist ein seit ca. 6 Jahren schwelender Konflikt zwischen den Krankenkassen und den privaten Pflegediensten über die Vergütung der Leistungen für die häusliche Krankenpflege.

Die privaten Pflegedienste müssen die gleichen Leistungen wie die Sozialstationen der Wohlfahrtspflege zu exakt den gleichen Qualitätsvoraussetzungen mit dem hierfür vorgeschriebenen Personal erbringen und bekommen in der Regel bis 25 % weniger bezahlt.

Obendrein müssen private Pflegedienste – im Gegensatz zur Wohlfahrt – Steuern zahlen und auf Spenden, Abgabebefreiung sowie Bußgelder und andere Zuwendungen verzichten. „Eine himmelschreiende Ungerechtigkeit“, so Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa. „Für diese Ungleichbehandlung der Patienten und der Pflegedienste fehlt jeglicher vernünftige Grund und der Verstoß gegen den kartellrechtlichen Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Leistung“ liegt auf der Hand.“

Der bpa setzt auf eine höchstrichterliche Klärung im Rahmen zweier Musterklagen. Hierbei verweist er mit Nachdruck auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs für einen Pflegedienst in Brandenburg. In dieser – die bpa-Auffassung bestätigenden Entscheidung – wurden dem Pflegedienst rückwirkend für mehrere Jahre die gleichen Preise wie den Wohlfahrtssozialstationen zugestanden. Die höchstrichterliche Entscheidung für einen bpa-Pflegedienst wird noch im laufenden Halbjahr erwartet. Damit die übrigen privaten Pflegedienste ihre Rechtsansprüche nicht verlieren, haben diese nunmehr innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Jahren gesondert das Sozialgericht mit verbandlicher Unterstützung bemüht. Jetzt liegen dem Sozialgericht Hannover ca. 1.000 Klagen hierzu vor.

„Wir fordern die Krankenkassen in Niedersachsen auf, diese Benachteiligung privater Pflegedienste endlich einzustellen oder den Patienten zu erklären, weshalb sie wie Versicherte zweiter Klasse behandelt werden.“ Auch die ca. 2.900 Sozialversicherungspflichtigen MitarbeiterInnen der bpa-Mitgliedsdienste dürften mit großem Interesse einer Begründung für die schlechtere Vergütung ihrer Arbeit entgegensehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Oxfordstr. 12-16 53111 Bonn Telefon: 0228/604380 Telefax: 0228/6043899

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