Pressemitteilung | Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD)

kkvd begrüßt Einführung der PPR 2.0 und sieht Nachbesserungsbedarf bei den BMG-Plänen

(Berlin) - Zu den gestern bekannt gewordenen Eckpunkten zur Einführung der Pflegepersonal-Regelung (PPR) 2.0 für die Pflege im Krankenhaus erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd):

"Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Pflegepersonal-Regelung (PPR) 2.0 nun endlich einführen will. Das Eckpunktepapier hat allerdings noch konzeptionelle Lücken, was Fragen für die Umsetzung aufwirft.

Es bleibt unklar, ob die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) weiterhin bestehen bleibt. Diese Verordnung hat außer viel Bürokratie keine Erhöhung der Pflegequalität gebracht hat. Vielerorts hat sie sogar gute Pflege verhindert.

Wenn die PPR 2.0 konsequent umgesetzt wird, verbessert sie einerseits die Personalsituation für die Pflege im Krankenhaus und erhöht damit andererseits auch die Patientensicherheit. Es erschließt sich deshalb nicht, warum es Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser mit Entlastungstarifverträgen, die nicht klar am Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten bemessen werden, geben soll.

Wir erwarten daher, dass im Verlauf des Gesetzgebungsverfahren nachgebessert wird."

Quelle und Kontaktadresse:
Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD) Herbert Möller, Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Große Hamburger Str. 5, 10115 Berlin Telefon: (030) 2408368 11, Fax: (030) 2408368 22

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