Kirchliches Arbeitsrecht führt zu starker Tarifbindung
(Berlin) - Die Tarifbindung in diakonischen Unternehmen ist ungebrochen hoch: Während in der Gesamtwirtschaft der Anteil der Beschäftigten mit einem Tarifvertrag seit Jahren rückläufig ist, arbeiteten im Jahr 2023 97 Prozent der Beschäftigten in den Kernarbeitsbereichen der Diakonie in tarifgebundenen Unternehmen. Das ergab eine Erhebung des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD).
Auch die betriebliche Mitbestimmung ist in den evangelischen Einrichtungen weit verbreitet: In weit über 90 Prozent aller Einrichtungen existierten Mitarbeitervertretungen. Zum Vergleich: Außerhalb des kirchlichen Bereichs haben laut dem Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nur sieben Prozent aller Betriebe auch Betriebsräte, Tendenz fallend. Einen Tarifvertrag haben 57 Prozent der Beschäftigten in der Gesundheits- und Sozialbranche, in der Gesamtwirtschaft liegt der Wert bei lediglich 49 Prozent.
Dritter Weg ermöglicht Mitarbeitenden viel Mitgestaltung
Grundlage für die hohe Tarifbindung in den diakonischen Unternehmen bildet das kirchliche Arbeitsrecht. Durch Kirchengesetze wird geregelt, welche Tarifwerke in den Regionen anwendbar sind. Die Details handeln Arbeitsrechtliche Kommissionen aus, die paritätisch mit Vertretern der Unternehmen und Mitarbeitenden besetzt werden. Im Fall von Konflikten wird auf Arbeitskämpfe verzichtet; stattdessen gibt es ein verbindliches Schlichtungsverfahren. Dieses Verfahren der Arbeitsrechtssetzung im Konsens wird als Dritter Weg bezeichnet. "Der Dritte Weg sichert den Beschäftigten ein hohes Maß an Mitgestaltung zu - gleichzeitig wird auf diese Weise verhindert, dass Tarifkonflikte auf dem Rücken unserer Klienten ausgetragen werden", sagt VdDD-Vorstandsvorsitzender Dr. Ingo Habenicht. Die durch diesen Prozess erzielten Ergebnisse könnten sich sehen lassen. "Im Gehaltsvergleich zwischen den Wohlfahrtsverbänden belegt die Diakonie mit großem Abstand Platz eins." Den immer wieder aufflammenden Forderungen nach einer Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts erteilt Habenicht daher auch eine klare Absage: "Wer das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen aufweichen will, gefährdet die hohe Tarifbindung unserer Branche und schafft keinen Mehrwert für die Beschäftigten."
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Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD)
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