Pressemitteilung | ifo Institut - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.

Kinderrente zur Sicherung des Rentenniveaus / Aufbau von Kinder- und Riester-Rente / Einfrieren von Beitragssätzen und Bundeszuschuss

(München) - Die Rentenlast in Relation zu den Bruttolöhnen der Versicherten Wird im Jahr 2035 bei 31 Prozent liegen. 25 Prozentpunkte werden als Beitragssatz offen ausgewiesen und sechs Prozentpunkte als Bundeszuschuss aus dem allgemeinen Steueraufkommen beglichen. Dies ist zu hoch. Weitere Maßnahmen zur Kürzung der Renten und Beitragslasten in den Krisenjahren der demographischen Entwicklung sind unabwendbar. Notwendige Korrekturen sollten sich auf Kinderlose konzentrieren. Nur sie verfügen über die für das Riester-Sparen nötige Leistungsfähigkeit, denn sie müssen nicht für die Kindererziehung aufkommen.

Die Rentenversicherung ist eine Versicherung gegen Kinderlosigkeit, die die Beiträge der Kinder sozialisiert und unter allen Mitgliedern der älteren Generation verteilt unabhängig von einer vorherigen Finanzierung der Kindererziehung. Diese Vollversicherung ist ein wesentlicher Grund für die geringe Kinderzahl deutscher Frauen, von denen 100 nur 135 Kinder zur Welt bringen. Mit der Rentenkürzung für Kinderlose wird der Grad der Sozialisierung zurückgeschraubt, und ein Teil der natürlichen ökonomischen Motive für den Kinderwunsch kommt wieder zum Vorschein.

Das alte Rentensystem muss gedeckelt und um eine Kinderrente für Eltern mit Kindern und die Riester-Rente für Kinderlose ergänzt werden. Beide werden im Laufe der Zeit allmählich aufgebaut. Der Beitragssatz und der anteilige Bundeszuschuss werden im alten Rentensystem eingefroren. Die Mittel für Beamtenpensionen werden in ähnlicher Form gedeckelt. Die Absenkung der Renten und Pensionen, die bei einer Verdopplung der Zahl der Alten relativ zu den Jungen bis 2035 zu einer Halbierung der Renten und Pensionen führt, wird durch die Kinderrente bzw. die Riester-Rente ausgeglichen. Die Kinderrente finanziert sich aus Beiträgen aller Erwerbstätigen einschließlich der Selbständigen und Beamten und wird an diejenigen ausgezahlt, die Kinder groß gezogen haben, insbesondere auch an nicht erwerbstätige Mütter.

Der durchschnittlich verdienende Rentenversicherte mit drei Kindern wird in der Summe aus seiner Alt-Rente und der Kinderrente im Bereich des Krisenjahres 2035 auf das heutige Rentenniveau kommen. Wer weniger als drei Kinder hat, muss eine Riesterrente ansparen, die das Defizit im Vergleich zu einer Drei-Kinder-Rente gerade ausgleicht.

Die Sparpflicht wird in dem Maße erlassen, wie Kinder geboren werden. Auch das seit Eintritt in das Berufsleben bereits angesparte Kapital kann dann anteilig ausgezahlt werden. Dies gibt jungen Familien die benötigte Liquidität und macht die Wirkungszusammenhänge des Generationensystems unmissverständlich klar: Will man im Alter auskömmlich leben, muss man entweder Kinder großziehen oder sparen.

Quelle und Kontaktadresse:
ifo Institut für Wirtschaftsforschung e.V. Poschingerstr. 5, 81679 München Telefon: 089/92240, Telefax: 089/985369

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