Kinder- und Jugendhilfegesetz muss in Bundeshand bleiben
(Berlin) - Zu den Beratungen der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Bundesstaatskommission) am 17.12.2004 erklärt der Bundesvorsitzende der djo-Deutsche Jugend in Europa, Frank Jelitto: Die djo-Deutsche Jugend in Europa fordert die Mitglieder der Bundesstaatskommission dazu auf, das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) nicht als Verschiebemasse in den Verhandlungen über die Neuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern zu missbrauchen. Bestrebungen innerhalb der Bundesstaatskommission, das KJHG aus der jetzigen Zuständigkeit des Bundes herauszunehmen und an die Länder abzutreten lehnen wir ebenso ab wie Bestrebungen, die bisherige Rahmengesetzgebung durch Zugriffs- und Abweichungsrechte für die Länder zu ersetzen. Vergleichbare Jugendhilfeleistungen müssen über die Bundesländergrenzen hin vorhanden sein, eine Weiterentwicklung des KJHG kann nur in einem breiten, fachlichen Diskurs unter Einbeziehung der relevanten zivilgesellschaftlichen Kräfte und unter Berücksichtigung der Interessen der Kinder und Jugendlichen erfolgen.
Insbesondere bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund müssen bundesweit vergleichbare Standards weiterentwickelt und erhalten bleiben. Nur so können die zuwanderungsbedingten Nachteile ausgeglichen und Chancengleichheit zu einheimischen Jugendlichen hergestellt werden. Die PISA-Studie hat deutlich gemacht, dass in keinem anderen Land Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund derartig benachteiligt werden wie hierzulande. Die Schule scheint dabei für sie keine Unterstützung zu sein, sondern eher ein Hindernis. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um auch diese Kinder und Jugendlichen bei ihrer Kompetenzentwicklung zu unterstützen.
Die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist eine bleibende verfassungsrechtliche Aufgabe des Bundes. Dabei ist das KJHG unverzichtbar für sozialstaatliche Rechte und Prinzipien: für die Partizipation junger Menschen durch selbstorganisierte Beteiligung in der jugendpolitischen Interessenvertretung, durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit öffentlicher und freier Träger, durch einheitliche Standards und Jugendpolitik als Querschnittsaufgabe auf Bundesebene. Dabei muss es bleiben, ohne faule Kompromisse.
Quelle und Kontaktadresse:
djo Deutsche Jugend in Europa , Bundesverband e.V.
Wichertstr. 71, 10439 Berlin
Telefon: 030/4467780, Telefax: 030/44677811
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