Kinder- und Jugendärzte: "Kinderehen sind Gesundheitsrisiko. Nein zu Kinderehen!"
(Köln) - Rund 1500 Minderjährige in Deutschland sind laut Ausländerzentralregister verheiratet, 361 davon sind jünger als 14 Jahre, die anderen sind zwischen 16 und 18 Jahre alt. Nach Erkenntnissen von Terre des Femmes nehmen die Fälle von Kinderehen in Deutschland zu. Nun debattieren die Politik und auch die Öffentlichkeit über das Problem. Ein Gesetz soll demnächst Klarheit schaffen, wie mit Kinderehen umgegangen werden soll.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat sich am Montag, 7. November 2016 in Berlin strikt gegen die Legalisierung von "Kinderehen" gewandt.
BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: "Kinderehen bedeuten vor allem für die minderjährigen Mädchen, dass sie ihre Schule abbrechen, keine Ausbildung erhalten und dass ihr Umgang mit Gleichaltrigen unterbunden wird. Kinderehen sind daher ein großes Integrationshindernis.
Kinderehen sind großes Gesundheitsrisiko
Kinderehen sind aber auch ein großes Gesundheitsrisiko. Denn oft werden die Mädchen früh schwanger. Sie können weder ausreichend für ihre eigene noch für die Gesundheit ihrer Kinder sorgen. Ohne Sprachkenntnisse, alleine in einem fremden Land, oft mit dem Ehemann als einziger Bezugsperson können sie Beratungs- und Hilfsangebote nicht wahrnehmen.
Als Kinder- und Jugendärzte fordern wir daher im Sinne der Minderjährigen und auch ihrer Kinder ein striktes Verbot von Kinderehen. Im Ausland geschlossenen Ehen von unter 16-Jährigen müssen automatisch für ungültig erklärt werden. Ebenso wünschenswert wäre dies aus unserer Sicht auch für Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, die heute noch in Ausnahmefällen sogar in Deutschland genehmigt werden können.
Die minderjährigen Ehefrauen und in der Ehe bereits geborene Kinder können am besten geschützt werden, wenn die zuständigen Stellen, insbesondere die Jugendhilfe, Vater, Mutter und Kinder begleiten und ihnen beistehen.
Die Politik hat hier einen Schutzauftrag. Sie sollte Kinderehen so schnell wie möglich und umfassend per Gesetz unterbinden, um die Schwächsten unserer Gesellschaft zu schützen. Und das sind minderjährige, möglicherweise ohne ihren Willen verheiratete Mädchen und ihre Kinder."
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
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