Kinder im Visier der Werbung / Marktcheck der Verbraucherzentrale stellt unzureichende Selbstverpflichtung fest
(Leipzig) - Im Juni und im Dezember 2014 analysierte die Verbraucherzentrale Sachsen die Internetseiten verschiedener Lebensmittelhersteller. Im Fokus stand die Frage, ob sich die Werbung dieser Onlineangebote vorrangig an unter 12-jährige Kinder richtet. Studien[1] aus der Vergangenheit zeigen, dass Kinder beworbene Lebensmittel bereits nach kurzer Zeit positiv besetzen und gern essen und diese positive Sicht auf andere vergleichbare Produkte übertragen. "Das ist dann kritisch, wenn es sich um Lebensmittel handelt, die nur in kleinen Mengen gegessen werden sollten, wie stark zuckerhaltige Produkte oder salzige Knabberartikel", berichtet Dr. Birgit Brendel, Verbraucherzentrale Sachsen.
In Europa hat sich deshalb eine Gruppe von Lebensmittelherstellern eine Selbstverpflichtung (EU-Pledge) auferlegt, um Werbung für unter 12-jährige Kinder zu beschränken. Im Wesentlichen bedeutet diese freiwillige Selbstverpflichtung: Es erfolgt keine Werbung für Produkte an Kinder unter 12 Jahren, außer bei Produkten, die spezifische ernährungsphysiologische Kriterien erfüllen. Softdrinks und Zucker- und Schokoladenerzeugnisse sind aus dem Kriterienkatalog ausgenommen und dürfen für unter 12-jährige Kinder grundsätzlich nicht beworben werden. Die nicht repräsentative Stichprobe zeigte die Einhaltung der Selbstbeschränkung bei Softdrinks und Süßwaren.
"Allerdings zeigte sich auch, dass nicht nur diese Produktgruppen einem grundsätzlichen Werbeverzicht in den Medien für unter 12-jährige unterliegen sollten, sondern auch süße und salzige Gebäcke und Kartoffelsnacks", fordert Brendel. Auch bei Keksen, Kräckern und Kartoffelchips handelt es sich um Produkte, die nur in kleinen Mengen genascht werden sollten. Für diese darf geworben werden, wenn bestimmte Nährwertkriterien eingehalten werden. Allerdings machen diese mehr oder weniger ambitionierten Kriterien daraus keine Lebensmittel, für die in der Zielgruppe Kinder geworben werden sollte.
Die Nährwertprofile der Selbstverpflichtung werden auch unter dem Gesichtspunkt "better for you - besser für dich" festgelegt, das heißt, sie sollen aus gesundheitlicher Sicht günstig sein. Hier zeigte der Marktcheck beispielhaft, dass bezüglich der Nährstoffe zugesetzter Zucker, Salz, Fett und gesättigte Fettsäuren die Grenzen der Gehalte enger gezogen werden sollten. Das heißt, wenn für unter 12-jährige geworben werden darf, sollten die Produkte einen deutlichen ernährungsphysiologischen Vorteil gegenüber anderen Produkten der gleichen Kategorie haben.
Der Marktcheck kann auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen nachgelesen werden.
[1] z. B. Spitzer, M.: Auswirkungen von an Kinder gerichteter TV-Werbung für ungesunde Nahrungsmittel. -Kinder- und Jugendmedizin (10) 2010
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Pressestelle
Katharinenstr. 17, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 696290, Fax: (0341) 6892826
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