Kieferorthopäden kündigen den Krankenkassen / Mittelkürzung zwingt viele Kieferorthopäden zur Rückgabe der Zulassung
(Berlin) - Mit dem Verzicht auf die Zulassung reagieren immer mehr Kieferorthopäden auf die massiven Kürzungen der gesetzlichen Krankenkassen. Allein in Niedersachsen haben ca. 48 von über 200 Spezialisten ihre Zulassung zurückgegeben. Auch in anderen Bundesländern haben Kieferorthopäden begonnen, den Krankenkassen zu kündigen. Aber alle Patienten können zum Kassensatz weiter behandelt werden. Sie müssen lediglich ihre Rechnungen bei der Kasse einreichen und diese muss dann die Kosten erstatten.
"Das ist keine Protest-Aktion des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden (BDK)," meint BDK-Vorsitzender Eugen Dawirs dazu. "Die betroffenen Kollegen müssen aus wirtschaftlichen Gründen so entscheiden. Denn für eine vierjährige Behandlung brauchen sie Planungssicherheit. Wenn jetzt einzelne Kollegen meinen, diese Sicherheit sei von den Kassen nicht mehr gewährleistet, kann ich das gut nachvollziehen. Kein Kieferorthopäde würde die Zulassung zurückgeben, wenn die Patienten die Kostenerstattung wählen könnten," so Dawirs.
Hintergrund der Kündigungswelle ist eine bis zu 40-prozentige Mittelkürzung im Bereich der Kieferorthopädie. Die damit verbundene Verknappung der Behandlungsplätze führt zu Wartelisten bei den Patienten. Einen Ausweg bietet hier die Kostenerstattung. Die Krankenkassen wollen dies jedoch verhindern, indem sie die Versicherten zwingen, nicht nur für die Kieferorthopädie, sondern für alle ärztlichen Behandlungen die Kostenerstattung anzuwenden.
"Reine Schikane," meint Eugen Dawirs, "obwohl die Kostenerstattung vom Gesetz vorgesehen ist, machen sie die Krankenkassen jetzt zu einer Machtfrage." Bisher konnten die Zahlungen an die Ärzte einfach gekürzt werden, ohne das der Versicherte davon erfuhr. Mit der Kostenerstattung weiß der Versicherte, was er für seine Beiträge bekommt und die Kassen werden wieder auf ihre eigentliche Aufgabe reduziert - nämlich im Krankheitsfall dem Versicherten die Kosten zu erstatten. "Genau diese Transparenz wollen die Kassen offensichtlich verhindern und scheuen sich nicht, die Auseinandersetzung darüber sogar auf dem Rücken der Kinder auszutragen."
Besonders im Visier sind die Kieferorthopäden, da diese ihren Patienten eindringlich die Kostenerstattung empfehlen, wie sie vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Die Vorteile der Kostenerstattung für die Patienten sind gerade in diesem Bereich besonders deutlich. Ermöglicht sie doch in vielen Fällen eine adäquate, schonende und schnelle Behandlung der Kinder auf hohem Qualitätsniveau.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK)
Ackerstr. 3, 10115 Berlin
Telefon: 030/27594843, Telefax: 030/156591
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