KI-Verordnung der EU: BVMI unterstreicht Forderung an Bundesregierung, europäischem Kompromiss zu folgen
(Berlin) - Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat die Forderung an die Bundesregierung bekräftigt, dem vorliegenden Entwurf der KI-Grundverordnung der EU zuzustimmen. Im Rahmen einer Tagung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels sprach der BVMI Vorstandsvorsitzende Dr. Florian Drücke heute in München über aktuelle KI-Entwicklungen und -Diskussionen in der Musikindustrie und unterstrich dabei die dringende Notwendigkeit von belastbaren gesetzlichen Leitplanken für die Nutzung von KI.
"Es scheint, als wäre man in der Bundesregierung nun zu einer Einigung gekommen, was optimistisch stimmt, denn Europa hat mit dem in der KI-Verordnung gefundenen Kompromiss einen insgesamt guten Weg zur weltweit ersten umfassenderen Regulierung von KI eingeschlagen. Diese gesetzlichen Leitplanken sind kein Selbstzweck, sondern ermöglichen Lizenzmodelle mit Verhandlungen auf Augenhöhe. Die Musikindustrie glaubt an eine weitere Stärkung des Marktes durch Exklusivrechte und Lizenzierung - wir haben in den vergangenen Jahren mehrfach bewiesen, dass wir Innovationssprünge meistern können."
Drücke weiter: "KI wird in vielen Kontexten unserer Branche längst bewusst und gezielt eingesetzt und genutzt, von Algorithmen für Musikempfehlungen der diversen Streaming-Plattformen bis zur Musikproduktion. Hier unterstützt die Technologie menschliches kreatives Schaffen, kann es fördern und damit spannende Dimensionen der Kunst eröffnen. Eine Reihe vielversprechender Kooperationen zeigen sich bereits und andere bahnen sich an. Aber im Sinne einer wirtschaftlich tragfähigen und demokratischen Zukunft braucht es jetzt Leitplanken, insofern ist dringend zu hoffen, dass nach dem "guten Kompromiss", von dem jetzt zu lesen ist, auch geliefert wird."
Bereits am vergangenen Freitag hatte der BVMI als Teil einer breiten Allianz aus Vertreter:innen und Verbänden der Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft einen offenen Brief an die Bundesregierung gerichtet.
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